Nichts anbrennen lassen: So feiern Sie ein sicheres Silvester

Wunderkerzen an Silvester

Sie feiern Silvester in Ihrem Garten? Damit die Gemütlichkeit nicht ein jähes Ende nimmt, gibt es hier die wichtigsten Tipps in Sachen Sicherheit und besonderen Regelungen für die Silvesternacht. So können Sie entspannt das schöne Feuerwerk genießen.

Silvester steht vor der Tür – und damit auch die Planung von Raketen, Böllern, Feuerwerken und Co. Doch Messer, Gabel, Feuer, Licht sind für kleine Kinder nicht: Was muss beim Zündeln an Silvester beachtet werden, dass es keine bösen Überraschungen gibt? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Die wichtigsten Gesetze und Regeln auf einen Blick

Knaller werden angezündet

Der Sicherheitsabstand ist an Silvester besonders wichtig

An Silvester passieren durch unaufmerksames Hantieren mit Feuerwerkskörpern oft schlimme Unfälle. Nicht eingehaltener Mindestabstand kann zu schweren Verletzungen oder sogar Hausbränden führen. Vor allem bei Fachwerkhäusern besteht erhöhte Brandgefahr.

Um diesem vorzubeugen, gibt es das Sprengstoffgesetz. Es regelt den Umgang mit explosiven Stoffen, unter anderem auch den mit Feuerwerkskörpern an Silvester.

Kategorien der Sprengstoffe

Einige Feuerwerke sind gefährlicher, andere weniger. Daher werden sie in unterschiedliche Kategorien unterteilt.

  • Kategorie 1: Kleinstfeuerwerk sind z. B. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen. Das Mindestalter beträgt nach § 20 des 1. SprengV 12 Jahre. Es darf, im Gegensatz zu den anderen Kategorien, ganzjährig von Laien verwendet werden.
  • Kategorie 2: Kleinfeuerwerk sind z. B. Fontänen, Raketen, Chinaböller oder Batterien. Das Mindestalter beträgt nach § 20 des 1. SprengV 18 Jahre.
  • Kategorie 3: Mittelfeuerwerk sind z. B. Raketen mit begrenzter Steighöhe. Das Mindestalter beträgt nach § 20 des 1. SprengV 18 Jahre.
  • Kategorie 4: Großfeuerwerk sind z. B. Kugelbomben und spezielle Raketen für große Höhenfeuerwerke. Das Mindestalter beträgt nach § 20 des 1. SprengV 21 Jahre.
  • Kategorie P und T: Technisches Feuerwerk beinhaltet Feuerwerkskörper ab 18 Jahren und Feuerwerkskörper ausschließlich für Pyrotechniker ab 21 Jahren.

Generell gilt aber: Das Zünden von Feuerwerken der Kategorie 2 darf nur zwischen dem 31.12. und dem 1.1. des Folgejahres stattfinden.

Mindestabstand

Laut § 6 des 1. SprengV muss zu jedem Feuerwerkskörper ein Mindestabstand zur Sicherheit eingehalten werden. Außerdem darf eine bestimmte Lautstärke der Knallkörper nicht überschritten werden. Diese unterscheiden sich anhand der Pyro-Kategorien.

Für Sprengkörper der Kategorie 1 gilt:

  • Der Sicherheitsabstand muss mindestens 1 m betragen.
  • Bei einem Abstand von 1 m darf der Schallpegel 120 dB nicht überschritten werden.

Für Sprengkörper der Kategorie 2 gilt:

  • Der Sicherheitsabstand muss mindestens 8 m betragen.
  • Bei einem Abstand von 8 m darf der Schallpegel 120 dB nicht überschritten werden.

Für Sprengkörper der Kategorie 3 gilt:

  • Der Sicherheitsabstand muss mindestens 15 m betragen
  • Bei einem Abstand von 15 m darf der Schallpegel 120 dB nicht überschritten werden.

Außerdem dürfen nach § 20 des 1. SprengV Feuerwerkskörper aller Kategorien nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Fachwerkhäusern, Häusern mit Reetdach, Krankenhäusern und Kinder- sowie Altenheimen gezündet werden.

Sicherheitstipps

  • Achten Sie beim Kauf Ihres Silvester-Feuerwerks auf die BAM-Zulassung (Bundesamt für Materialforschung und –prüfung).
  • Kaufen und verwenden Sie keine Grau- oder Billigimporte.
  • Schließen Sie alle Türen und Fenster und entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen, damit diese durch verirrte Raketen nicht entzündet werden können.
  • Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien. Für spezielle Tischfeuerwerke gibt es feuerfeste Unterlagen.
  • Starten Sie Raketen immer senkrecht. Dies gelingt am besten mit einer hohen Flasche (z.B. der leeren Sektflasche vom Feiern), die am besten in einem Getränkekasten steht. Achtung: Lassen Sie Raketen niemals aus der Hand starten.
  • Bündeln Sie auf keinen Fall mehrere Knaller.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper am besten am Boden und halten Sie den Mindestabstand ein.
  • Werfen Sie Zündkörper mit Anreißfläche nach dem Zünden sofort weg und richten Sie diese niemals auf Menschen oder Tiere.
  • Vorsicht bei Blindgängern: Zünden Sie diese auf keinen Fall ein zweites Mal.
  • Glühende Teile von Wunderkerzen dürfen nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung kommen. Richten Sie die Flugbahn und den Abwurf von Feuerwerkskörpern so aus, dass keine Personen, Tiere oder Gebäude getroffen werden. Auf Balkonen und Dachvorsprüngen gelandete, durch Dachluken, Fenster und Tore eingedrungene pyrotechnische Artikel sind jedes Jahr die Ursache für verheerende Brände.
  • Bei starkem Wind sollten Sie auf das Abbrennen von Raketen verzichten.
  • Nach erhöhtem Alkoholkonsum gilt: Genießen Sie das Feuerwerk bitte nur als Zuschauer!

Bei Missachtung: Diese Strafen erwarten Sie

Geldstrafe Richterhammer

Wer nicht hören will, muss fühlen. Bußgeldverteilung ist an Silvester nicht unüblich.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Diese variieren von Bundesland zu Bundesland, sind aber in vielen Bereichen deckend. Nur für Hamburg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gelten andere Gesetze als das Bundessprengstoffgesetz und dadurch auch andere Bußgelder.

Laut dem Bußgeldkatalog ist bei einer Zündung von Feuerwerken außerhalb der erlaubten Zeiten mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € zu rechnen.

Wer einen nicht-zertifizierten Böller verwendet, kann sogar ins Gefängnis kommen und einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren unterliegen. Außerdem werden Geldstrafen in Höhe von bis zu 50.000 € fällig.

Auch die Gefährdung anderer oder deren Wertsachen bleibt nicht ungestraft. Hier ist definitiv mit einer Freiheitstrafe von bis zu 5 Jahren zu rechnen sowie mit einer Geldstrafe, die im Bußgeldkatalog nicht festgesetzt ist.

Last-Minute-Silvesterinspirationen

Alle Sicherheitsvorkehrungen sind getoffen? Dann können Sie sich in Ruhe den restlichen Vorbereitungen widmen. Sind Sie noch auf der Suche nach Ideen für Ihre Silvesterparty, lassen Sie sich von unseren Artikeln „Wintergrillen im Garten“ und „Silvestergrillen in der Hütte“ inspirieren.

Bilder: Bild 1: iStock/GMVozd; Bild 2: iStock/KentWeakley; Bild 3: iStock/ Garsya

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