Baumhaus Genehmigung: Ab wann brauchen Sie eine?

Baumhaus selber bauen

Wer ein Baumhaus bauen möchte, sollte sich im Klaren darüber sein, dass dieses nach länderspezifischem Baurecht eine sogenannte bauliche Anlage ist, die genehmigungspflichtig ist. Wir informieren Sie in diesem Beitrag zu allem, was rund ums Baumhaus recht ist. Dabei gehen wir auch auf die Rechtslage zum Baumhaus in den Bundesländern ein, denn Baurecht ist hierzulande Sache der Länder und geben zudem Infos zu Österreich und der Schweiz. Wir verraten, was Sie zur Baumhausgenehmigung wissen müssen!

Die Rechtslage zum Baumhaus bauen regelt in Deutschland das Baurecht auf Länderebene. Die zugehörigen Vorschriften und Regelungen finden Sie demnach in der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Wichtig für Sie ist zu wissen, dass die Bauordnung von Bundesland zu Bundesland variieren kann – was fürs Baumhaus bauen in Hamburg gilt, muss demnach nicht in Baden-Württemberg oder Sachsen gelten.

Wobei das Baurecht nicht ausdrücklich auf die bauliche Anlage „Baumhaus“ eingeht, sondern dieses wie ein Gartenhaus regelt.

Kinder Baum Baumhaus

Baumhaus ist nicht gleich Baumhaus

Die meisten Baumhäuser in privaten Haushalten sind für Kinder gedacht. Sie sollen Spielplatz und Rückzugsort für den Nachwuchs sein. Entsprechend klein dimensioniert werden die Baumhäuser für Kinder. In unserem Beitrag „Ein Garten für Kinder: Baumhaus selber bauen – so geht’s!“ zeigen wir Ihnen, wie Sie ein DIY-Baumhaus bauen können.

Daneben gibt es größere Exemplare, die zum Teil auch kommerziell genutzt werden, als Ausguck in die Natur, als Ausstellungsraum als Wochenendhaus, als Ort zum Gästebewirten oder gar als Schlafstätte für eben diese. Baumhaushotels erfreuen sich großer Beliebtheit und längst finden Sie im Internet Listen mit den schönsten Baumhaushotels in Deutschland und weltweit. Wie bei Hotels üblich gibt es Baumhaushotels auch schon in verschiedenen Sterneklassen – aber das nur nebenbei.

Nicht zuletzt sind auch Baumhäuser ohne Baum eine Option für Sie: Lesen Sie dazu auch unsere Beiträge über Gartenhäuser auf Stelzen! – auch in Hanglage.

Je nachdem, wie groß, wie ausgestattet und zu welchem Zweck Sie ein Baumhaus bauen wollen, greift das Baurecht Ihres Bundeslandes:

So regeln die deutschen Bundesländer das Baumhaus bauen: Genehmigung – oder nicht?

Die Bauordnung Ihres Landes vor sich, sollten Sie gezielt nach dem Abschnitt schauen, der für den Bau von Gartenhäusern gilt. Dort finden Sie auch die jeweiligen Infos darüber, ob Sie für Ihr Baumhaus eine Genehmigung brauchen. Das Gesetz unterscheidet bauliche Anlagen in

  • genehmigungspflichtige
  • und nicht genehmigungspflichtige (sogenannte verfahrensfreie Bauvorhaben).

Bei der Baumhaus-Genehmigung kommt es dem Gesetzgeber besonders auf drei Aspekte an, die das geltende Recht beschränken kann:

  1. Baumhausgröße: Wie groß soll das Baumhaus werden?
  2. Baumhausstandort: Wo soll das Baumhaus gebaut werden?
  3. Baumhausnutzung: Wie wollen Sie Ihr Baumhaus nutzen?

Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, wie Ihr Bundesland die Baumhaus Genehmigung regelt.

Wichtig: Wir erheben damit keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit!

Grundsätzlich müssen Sie außerdem beachten, dass das Baurecht Flächen danach unterscheidet, ob diese zum Bebauen vorgesehen sind (Gibt es einen Bebauungsplan?) oder nicht.

Exkurs: Baumhaus Baugenehmigung – was ist ein Bebauungsplan?

Mit einem Bebauungsplan ist genau festgeschrieben, was erlaubt ist und was nicht. Die Bebauungspläne werden von der zuständigen Gemeinde erstellt und legen genau fest, wo was gebaut werden darf und wo der Außenbereich beginnt. Nachfolgend eine Auflistung, wie es in den einzelnen Bundesländern aussieht.

Flächen ohne Bebauungsplan sind oft Flächen außerhalb der Ortschaft (Flächen im Außenbereich), für die meist strengere Regeln und Anforderungen gelten. Sie können davon ausgehen, dass Sie für bauliche Anlagen im Außenbereich, zum Beispiel ein Baumhaus, immer eine Baugenehmigung einholen müssen.

Auch innerhalb eines bebauten Ortsteils unterscheidet das Baurecht einzelne Gebiete in solche mit und solche ohne Bebauungsplan. Wollen Sie Ihr Baumhaus an einem Standort ohne Bebauungsplan bauen, dann muss dies gemäß § 34 BauGB erfolgen.

Baumhaus für Kinder

Baumhaus: Genehmigung in Baden-Württemberg?

Laut § 50 „Verfahrensfreie Vorhaben“ der Landesbauordnung für Baden-Württemberg seien alle Gebäude ohne Toiletten, Feuerstätten und Aufenthaltsräume, die nicht dem Verkauf oder einer Ausstellung dienen verfahrensfrei. Im Innenbereich treffe dies auf alle Gebäude mit bis zu 40 Kubikmetern (m3) und im Außenbereich für alle mit bis zu 20 m3 Rauminhalt zu.

Baumhaus: Genehmigung in Bayern?

In Artikel 57 „Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen“ der Bayerischen Bauordnung steht, dass Gebäude mit einem Rauminhalt von bis zu 75 m3 verfahrensfrei seien. Dies gelte jedoch nicht für den Außenbereich.

Baumhaus: Genehmigung in Berlin?

Die Bauordnung für Berlin regelt in § 61 „Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen, dass Gebäude verfahrensfrei seien, deren Rauminhalt 10 m3 nicht überschreite. Dies gelte jedoch weder für den Außenbereich noch für untergeordnete Gebäude wie Toiletten, Kioske und Verkaufswagen auf öffentlichen Verkehrsflächen.

Baumhaus: Genehmigung in Brandenburg?

Die brandenburgische Bauordnung regelt in § 61 „Genehmigungsfreie Verfahren“, dass Gebäude oder bauliche Anlagen ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 m3 Rauminhalt, die nicht im Außenbereich lägen, verfahrensfrei seien, wobei dies nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienten, gelte.

Baumhaus: Genehmigung in Bremen?

Im § 61 „Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen“ der Bremischen Landesbauordnung ist zu lesen, dass Gebäude mit einem Rauminhalt von bis zu 10 m3 verfahrensfrei seien – allerdings nicht im Außenbereich.

Baumhaus: Genehmigung in Hamburg?

Die Hamburgische Bauordnung regelt in der Anlage 2 zu § 60 „Verfahrensfreie Vorhaben“, welche Gebäude verfahrensfrei seien. Demnach brauche man für bauliche Anlagen mit einem Rauminhalt von bis zu 30 m3 keine Baugenehmigung. Dies gelte jedoch nicht für den Außenbereich.

Baumhaus: Genehmigung in Hessen?

Die Hessische Bauordnung regelt in § 55 „Verfahrensfreie Bauvorhaben“, dass Gebäude mit einem Rauminhalt von bis zu 30 m3, die weder als Verkaufs- noch als Ausstellungsfläche dienten, ohne Baugenehmigung errichtet werden dürften. Dies gelte aber nicht für den Außenbereich.

Baumhaus: Genehmigung in Mecklenburg-Vorpommern?

Gemäß § 61 „Verfahrensfreie Bauvorhaben“ der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern seien eingeschossige Gebäude mit einem Rauminhalt von bis zu 10 m3 genehmigungsfrei. Dies gelte jedoch nicht für den Außenbereich.

baumhaus-im-wald

Baumhaus: Genehmigung in Niedersachsen?

Die Niedersächsische Bauordnung definiert verfahrensfreie Bauvorhaben so: „Gebäude und Vorbauten ohne Toiletten, Feuerstätten und Aufenthaltsräume mit nicht mehr als 40 m3 Rauminhalt“. Im Außenbereich gelte das verfahrensfreie Raummaß von 20 m3. Wichtig: Gebäude dürften hier nicht dem Abstellen von Fahrzeugen (Garage, Unterstand) dienen.

Baumhaus: Genehmigung in Nordrhein-Westfalen?

Die nordrhein-westfälische Bauordnung definiert verfahrensfreie Bauvorhaben so: „Gebäude und Vorbauten ohne Toiletten, Feuerstätten und Aufenthaltsräume mit nicht mehr als 40 m3 Rauminhalt“. Im Außenbereich gelte das verfahrensfreie Raummaß von 20 m3.

Baumhaus: Genehmigung in Rheinland-Pfalz?

Gemäß § 62 „Verfahrensfreie Bauvorhaben“ erlaubt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Gebäude bis zu 50 m3 (Außenbereich: bis zu 10 m3) Rauminhalt ohne Baugenehmigung. Die Gebäude dürften demnach weder Toiletten noch Feuerstätten und Aufenthaltsräume enthalten. Ausnahme: Kulturdenkmäler und Gebäude, die sich in der Nähe von Kultur- und Naturdenkmälern befänden. Ebenfalls von der Ausnahme betroffen seien Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsräume.

Baumhaus: Genehmigung im Saarland?

Die Landesbauordnung Saarland schreibt in § 61 „Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen“, dass eingeschossige Gebäude mit einem Rauminhalt von bis zu 10 m3 verfahrensfrei seien. Dies gelte allerdings nicht für den Außenbereich.

Baumhaus: Genehmigung in Schleswig-Holstein?

In der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein steht im § 63 „Verfahrensfreie Bauvorhaben“, dass verfahrensfreie Gebäude ohne Toiletten, Feuerstätten und Aufenthaltsräumen von nicht mehr als 30 m3 Rauminhalt (Außenbereich: 10 m3) daherkämen.

Baumhaus: Genehmigung in Sachsen?

Die Sächsische Bauordnung regelt in § 62 „Genehmigungsfreistellung“, dass Gebäude mit einem Rauminhalt von bis zu 10 m3 von einer Baugenehmigung befreit seien.

Baumhaus: Genehmigung in Sachsen-Anhalt?

Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt in ihrem § 60 „Verfahrensfreie Bauvorhaben“, dass eingeschossige Gebäude mit nicht mehr als 10 m3 Rauminhalt verfahrensfrei seien. Dies gelte jedoch nicht für den Außenbereich.

Baumhaus: Genehmigung in Thüringen?

Die Thüringer Bauordnung sieht in § 63 „Verfahrensfreie Bauvorhaben“ eingeschossige Gebäude mit nicht mehr als 10 m3 Rauminhalt als verfahrensfrei an.

Unser Tipp: Weil es weitere Beschränkungen seitens des örtlichen Baurechts geben kann, sollten Sie in jedem Fall vor Beginn Ihres Baumhausbaus im zuständigen Bauamt fragen, was Sie dabei an gesetzlichen Vorschriften zu beachten haben.

Baumhaus bauen in Österreich – so ist die Rechtslage!

Auch in Österreich unterliegt das Baurecht der Hoheit der einzelnen Bundesländer. Dort müsse für jeden Bau eine Baubewilligung bei der zuständigen Gemeinde eingeholt werden, also auch für ein Baumhaus, wobei kleine Kinderbaumhäuser oft genehmigungsfrei sind.

In der Regel reicht zum Beantragen einer Bewilligung ein formloses Schreiben, in dem die Behörde von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt werde. Stehe der fürs Baumhaus ausgewählte Baum in einem Naturschutzgebiet, sei jedoch nicht der Bürgermeister, sondern die Bezirkshauptmannschaft fürs Bewilligen des Baumhauses zuständig.

Gartenhaus Meppen-28 als Baumhaus

Baumhaus bauen in der Schweiz – so ist die Rechtslage!

Für ein kleines Baumhaus, etwa ein Kinderspielhaus in Ihrem Garten, brauchen Sie in der Schweiz in der Regel keine Genehmigung. Größere Baumhäuser oder Baumhäuser, die Sie nicht auf Ihrem eigenen Grundstück, sondern zum Beispiel in einem Waldstück bauen wollen, brauchen dagegen in der Regel eine Baugenehmigung.

Fragen Sie deshalb unbedingt beim örtlichen Bauamt nach, bevor Sie mit dem Baumhaus bauen starten. Denn ohne Baugenehmigung müssen Sie Ihr Baumhaus schlimmstenfalls wieder abbauen.

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Titelbild: ©iStock/CasarsaGuru
Artikelbilder: Bild 1: ©iStock/wundervisuals, Bild 2: ©iStock/Imagincy, Bild 3: ©iStock/Cristian Martin, Bild 4: ©GartenHaus GmbH

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