FAQ-Versicherung für den Carport: Was gibt es zu beachten?

 

Sie besitzen einen Carport und sind sich unsicher bezüglich Versicherungsfragen? Ob Ihr Carport in die Wohngebäudeversicherung miteingeschlossen ist, was ein Carport für Ihre Autoversicherung bedeutet und was Sie versicherungstechnisch sonst noch beachten müssen, erfahren Sie in unseren FAQs.

Ein Carport ist eine günstige Alternative zur Garage und bietet Ihrem Fahrzeug optimalen Schutz vor ungünstigen Witterungsbedingungen. Doch was tun, wenn Ihr Carport oder Ihr Fahrzeug doch mal einen Schaden davontragen? Welche Versicherung ist dann zuständig und was muss bezüglich der Versicherung des Carports sonst noch beachtet werden? All das erfahren Sie hier.

1. Ist mein Carport in der Gebäudeversicherung mitversichert?

Im Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung inbegriffen sind fest mit dem Erdboden verbundene Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden und die gegen äußere Einflüsse wie Regen oder Wind schützen.

Da der Wohnaspekt bei einem Einzelcarport nicht gegeben ist, handelt es sich bei einem Carport eigentlich nicht um ein Bauwerk im Sinne der Versicherung. In manchen Versicherungsverträgen werden Carports jedoch explizit als mitversicherte Gebäudebestandteile berücksichtigt. Allerdings ist dies nur dann gültig, wenn der Carport auf dem im Versicherungsschein angeführten Grundstück steht, wie Sie auch in dieser Quelle nachlesen können.

Ob ein Carport in der Gebäudeversicherung inbegriffen ist oder nicht, hängt also von den individuellen Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherungsgesellschaft ab. Ist der zu versichernde Carport nicht explizit als mitversicherter Gebäudebestandteil in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt, kann es gut sein, dass Sie diesen extra versichern müssen.

Falls Zweifel über die Mitversicherung Ihres Carports bestehen, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Versicherung kundig machen.

2. Ist ein nachträglich errichteter Carport automatisch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?

Auch dieser Fall ist individuell abhängig von den allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherungsgesellschaft. Insbesondere bei neueren Versicherungsverträgen kann es jedoch häufig sein, dass Um-, Aus-, An-, oder Neubauten auf dem im Versicherungsschein genannten Grundstück automatisch mitversichert sind – allerdings nur, wenn diese nicht über einen bestimmten Kostenrahmen hinausgehen.

Vorsicht ist jedoch geboten bei älteren Versicherungsverträgen: Oft werden dort Carports nicht als mitversicherte Gebäudebestandteile angeführt. Ist Ihr Vertrag schon älter, sollten Sie die individuellen Versicherungsbedingungen nochmal genau überprüfen. Lassen Sie sich bei Unsicherheit von Ihrem Versicherer bestätigen, ob Ihr nachträglich errichteter Carport wirklich automatisch in den Versicherungsschutz miteinbezogen ist. So können Sie vermeiden, dass im Schadensfall das Gericht entscheiden muss.

Ob Ihr Carport automatisch in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen ist oder nicht, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab.

3. Muss die nach dem Abschluss der Versicherung erfolgte Errichtung eines Carports der Versicherung gemeldet werden?

Viele Versicherer gehen davon aus, dass einzelne Mitteilungen bei jeder einzelnen Um- oder Anbaumaßnahme des Versicherten schlichtweg einen zu hohen Aufwand für beide Parteien darstellen, weswegen auf gesonderte Mitteilungen über nachträgliche bauliche Veränderungen häufig verzichtet wird.

Die meisten Versicherungsgesellschaften haben hierzu folgende Regelung festgelegt: Sie sind dann zu einer Meldung über bauliche Veränderungen verpflichtet, wenn durch diese eine Gefahrenerhöhung entsteht. Diese Regelung wurde zum Schutz des Versicherers eingeführt, um ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem versicherten Risiko und der errechneten Prämie zu gewährleisten.

Eine Gefahrenerhöhung ist dann gegeben, wenn die bauliche Veränderung auf dem im Versicherungsvertrag angeführten Grundstück die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadensfalls beträchtlich erhöht oder dadurch im Versicherungsfall das Ausmaß des Schadens erheblich vergrößert wird.

Da sich im Normalfall durch den Anbau eines gewöhnlichen Carports die Gefahr für das bereits errichtete Gebäude nicht erhöht, ist laut dieses Gerichtsurteils aus dem Jahr 2010 eine gesonderte Meldung gegenüber der Versicherung somit in den meisten Fällen nicht notwendig.

Doch Achtung: Die Definition darüber, wann eine Gefahrenerhöhung vorliegt und wann nicht, kann von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein. Werden bauliche Veränderungen am versicherten Gebäude explizit in den Versicherungsbedingungen als Gefahrenerhöhung gelistet, so kann es durchaus sein, dass eine Anzeigepflicht gegenüber Ihrer Versicherungsgesellschaft besteht. Überprüfen Sie hierzu also genau Ihre Versicherungsbedingungen.

4. Bei welchen Schäden an meinem Carport greift die Gebäudeversicherung?

Durch den Grundschutz einer Gebäudeversicherung sind in der Regel Schäden abgedeckt durch:

Tritt einer dieser Schadensfälle ein, übernimmt die Versicherung die notwendigen Reparaturarbeiten. Durch zusätzliche Erweiterungen wie eine Elementarversicherung besitzen Sie die Möglichkeit, gegen weitere Schäden zu versichern wie zum Beispiel Flut, Überschwemmung, Erdbeben, Frost oder Schneedruck.

In vielen Verträgen werden noch weitere Schadenstypen abgedeckt – das hängt jedoch ganz von Ihrer Versicherung ab. Da bestimmte Schadenstypen in manchen Regionen Deutschlands öfter auftreten als in anderen, kann der Umfang Ihrer Versicherung auch von Ihrem Wohnort abhängig sein. So müssen Sie beispielsweise in Regionen mit einem besonders hohen Überschwemmungsrisiko unter Umständen mit Risikozuschlägen rechnen.

5. Welche Schäden deckt die Versicherung nicht ab?

Selbstverständlich gibt es auch Schäden, die nicht im Versicherungsschutz inbegriffen sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen
  • Schäden durch Reinigungswasser
  • Schäden durch Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer sowie Hochwasser
  • Schäden durch Sturmflut und Lawinen
  • Schäden, die entstehen, bevor das Gebäude bezugsfertig ist

Schäden am Carport bzw. Doppelcarport durch ungünstige Witterungsbedingungen können Sie allerdings auch durch einen soliden Bodenbelag vorbeugen, oder indem Sie Ihren Carport mit einer Holzgarage kombinieren.

Ein solider Bodenbelag oder ein Carport in Kombination mit einer Holzgarage schützt vor ungünstigen Witterungsbedingungen.

6. Ist mein Auto auch im Carport versichert?

Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Autos kommt die Kaskoversicherung ihres Fahrzeugs für die entstandenen Schäden auf – Ihre Gebäudeversicherung greift hier selbstverständlich nicht. Dabei wird zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung unterschieden. Je nach individuellen Vertragsbedingungen umfasst die Versicherung Schäden, die durch ungünstige Witterungsbedingungen wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstanden sind. Gegenüber Ihrer Versicherung sind Sie jedoch dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Unterbringung Ihres Autos zu machen.

Da durch die Unterbringung des Autos in einer Garage, Schäden aufgrund von Wettereinflüssen vermieden werden, gewähren viele Versicherungen einen sogenannten Garagenrabatt. Bei diesem Rabatt wird unter Umständen auch die Unterbringung in einem Carport berücksichtigt. Dies hängt jedoch von den individuellen Bedingungen Ihrer Versicherungsgesellschaft ab.

Hoffentlich konnten wir Ihnen mit unseren FAQs weiterhelfen. Falls Sie noch nicht im Besitz eines Carports sind, dann werfen Sie doch mal einen Blick in unser breites Carport-Sortiment!

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Bilder: ©GartenHaus GmbH

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