Grillkota Baugenehmigung: Wir sagen, worauf Sie achten müssen!

Sie planen den Bau einer Grillkota, auch Grillhütte genannt, in Ihrem Garten? Dann sollten Sie sich vorab unbedingt darüber informieren, ob Ihr Bauvorhaben einer Genehmigung bedarf. Grundsätzlich unterliegen Bauten im Garten wie Gartenhaus, Gerätehaus und Grillkota dem Baurecht. Letztgültig geben Baubehörden vor Ort genaue Auskunft darüber, welche lokalen Regelungen in der Gemeinde greifen. Alles Wissenswerte dazu haben wir für Sie zusammengefasst.

4 Grillpavillons

Definition: Was ist eine Grillkota?

Eine sogenannte Grillkota ist ein spezielles Gartenhaus, das mit einer Feuerstelle zum Grillen ausgerüstet ist und vornehmlich dem Zweck dient, in geselligem Beisammensein mit Familie, Freunden, Sportkameraden oder Kollegen zu grillen. Die Feuerstelle ist meist zentral und fest in der Raummitte der Grillkota installiert, sodass man in Anlehnung an ein klassisches Lagerfeuer rund um sie herum sitzt – einander zugewandt.

Sind Grillkotas komplett geschlossen, nennt man sie auch Grillhütte. Haben Sie mindestens eine offene Wand, werden sie auch als Grillpavillon bezeichnet.
Ausführlich stellen wir Ihnen Grillkotas in unserem Magazinbeitrag „Grillen im Gartenhaus: So einfach können Sie mit Ihrer Grillkota richtig grillen!“ vor. Eine schöne Auswahl an Grillkotas in verschiedenen Größen und Designs finden Sie in unserem Onlineshop: Schauen Sie gleich mal rein!

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Wie definiert der Gesetzgeber eine Grillkota?

Aus der Erklärung oben geht klar hervor, dass es sich bei einer Grillkota um eine Art Gartenhaus handelt. Charakteristisch für dieses spezielle Gartenhaus ist seine feste Feuerstelle. Damit ließe sich die Grillkota vor dem Gesetz – im Beispiel das Landesbaurecht der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische Bauordnung HBauO, § 2 – Begriffe):

  • dem Absatz (4) Punkt 17 zuordnen, wonach sie eine bauliche Anlage wäre, „deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist.“
  • Oder sie würde nach dem Absatz (8) als Feuerstätte eingeordnet werden. Da diese „in oder an Gebäuden ortsfest benutzte Anlagen oder Einrichtungen“ seien, „die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen“.

Wolff Finnhaus Grillkota 12

Kleiner Exkurs: Feuerstätte vs. Feuerstelle

Auch wenn die Begriffe Feuerstätte und Feuerstelle häufig synonym im Gebrauch sind, unterscheidet der Gesetzgeber sie. Feuerstellen sind demnach Orte für offenes Feuer im Garten, wo Sie beispielsweise ein Lagerfeuer entzünden können. Auch ein fester Grillplatz unter freiem Himmel oder eine Feuerstelle gelten in diesem Sinne als Feuerstelle. Feuerstätten dagegen sind von Amts wegen Einrichtungen, wo eine technische Feuerungsanlage betrieben wird, zum Beispiel ein Gartenhausofen, ein Saunaofen oder ein (Grill-)Herd.

Betriebsgenehmigung für Grillkota vom zuständigen Schornsteinfeger einholen!

Aus dieser Einordnung als Feuerstätte resultiert für Ihre Grillkota im Garten in Deutschland die Notwendigkeit, dass diese vor ihrer Inbetriebnahme vom zuständigen Schornsteinfeger abgenommen werden muss. Dieser erteilt Ihnen nach eingehender Prüfung der Anlage auf technisch einwandfreien Zustand, Funktionstüchtigkeit und Sicherheit eine Betriebsgenehmigung. Im Anschluss wird er die Grillkota regelmäßig prüfen (sogenannte Betriebsstättenschau).

Zugleich bescheinigt Ihnen der Schornsteinfeger mit der Betriebsgenehmigung für die Grillkota, dass deren „Abgaswerte“ sich im Rahmen der vorgeschriebenen Werte der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BlmSchV) bewegen.

Feuerstätten in Österreich und in der Schweiz – das gilt für den Betrieb

In Österreich und in der Schweiz gelten ähnliche Bestimmungen für Feuerungsanlagen wie hierzulande. So regelt in Österreich die Feuerungsanlagen-Verordnung sämtliche Feuerstätten und in der Schweiz geschieht das mit der Schweizer Luftreinhalteverordnung (LRV).

Baugenehmigung für Grillkota – alles was in Deutschland Recht und Gesetz ist

Ob ein Bauwerk eine Baugenehmigung benötigt oder nicht, das hängt in Deutschland maßgeblich von seiner Größe ab. Die einzelnen Bundesländer regeln in ihrem Baurecht unterschiedlich, ab welcher Größe zum Beispiel ein Gartenhaus genehmigungspflichtig ist.

In Bayern und Brandenburg dürfen Sie z.B. Gebäude bis zu einem Raumvolumen von 75 Kubikmetern (m³) genehmigungsfrei errichten. Vorausgesetzt, die Grillkota steht nicht im sogenannten Außenbereich, sondern ist bzw. wird Teil des sogenannten Bebauungszusammenhangs, steht also innerhalb einer bebauten Fläche.

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt die Grenze für das genehmigungsfreie Raumvolumen gemäß der BauO NRW bei 30 m³, in Niedersachsen bei 40 m³.

In Baden-Württemberg ist der Bau eines Gartenhauses bis zu einer Größe von maximal 40 m3 ohne Genehmigung möglich.

Gartenhäuser in Sachsen müssen bereits ab 10 bis 30 m³ genehmigt werden.

Unser Tipp: Fragen Sie in jedem Fall vor der Umsetzung Ihres Bauvorhabens beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach. Denn selbst, wenn Sie alle Gesetzestexte des Landesbaurechts studiert haben, kann es noch spezielle Vorschriften geben, die Ihre Gemeinde vor Ort aufstellt. Ein Verstoß dagegen kann unangenehme Konsequenzen haben. Sie müssen mit einem Bußgeld rechnen und können schlimmstenfalls sogar dazu aufgefordert werden, die Grillkota zurückzubauen.

Grillpavillon Dachaufbau

Baugenehmigung für Grillkota – alles was in Österreich Recht und Gesetz ist

Wer seine Grillkota in Österreich aufstellen möchte, muss sich mit dem Baurecht des jeweiligen Bundeslandes auseinandersetzen, das den Bau regelt. Die Bauordnungen der Länder variieren. Einen Überblick über die österreichischen Landesbaugesetze findet ihr zum Beispiel hier online.

Grillpavillon Aufbau

Baugenehmigung für Grillkota – alles was in der Schweiz Recht und Gesetz ist

Für den Bau einer Grillkota in der Schweiz gilt zunächst das Baurecht, das auf Bundesebene den gesetzlichen Rahmen bildet. Maßgeblich für Ihr Bauvorhaben sind jedoch die Baugesetze der einzelnen Kantone und die Vorschriften der jeweiligen Gemeinde, in der Ihre Grillkota errichtet werden soll.

Sammlungen der Schweizer Baugesetzestexte, aufgeschlüsselt nach den Kantonen, finden Sie im Internet, zum Beispiel hier.

Als Faustregel können Sie sich merken, dass Sie für Ihre Grillkota, also ein Gartenhaus mit fester Feuerstelle, in der Regel immer eine Genehmigung brauchen. Die bekommen Sie von dem für Sie zuständigen Bauamt. Das hat im Zweifel immer das letzte Wort, insbesondere was die Ausgestaltung Ihrer Grillkota betrifft: Diese muss ins typische bauliche Ortsbild passen.

Auch das Nachbarschaftsrecht greift beim Bau einer Grillkota

Wir konnten alle Fragen zum Baurecht für Ihr Grillkota-Bauvorhaben klären? Prima. Dann wollen wir jetzt noch über das Nachbarschaftsrecht mit Ihnen sprechen. Schließlich wird der Großteil von Ihnen seine Grillkota auf einem Grundstück errichten wollen, das direkt an ein oder mehreren Nachbarschaftsgrundstücken grenzt.

Im Sinne einer friedlichen Nachbarschaft sollten Sie Ihre Nachbarn von vornherein über Ihr Bauvorhaben informieren und möglichst deren Zustimmung einholen. Das beugt späterem Nachbarschaftsstreit vor und zeugt von einem vertrauensvollen Verhältnis.

Unser Tipp: Zeigen sich Ihre Nachbarn eher abgeneigt, können Sie versuchen, Ihnen die Grillkota schmackhaft zu machen, indem Sie mit einer Einladung zum gemeinsamen Grillvergnügen winken oder Ihnen eine zeitweise Überlassung Ihrer Grillkota anbieten. Die in Aussicht gestellte Teilhabe an der Grillkota macht Sie und Ihre Nachbarn zu Verbündeten und bestenfalls zu Nachbarn, die das Bauwerk gemeinsam errichten, um es anschließend auch gemeinsam zu nutzen.

Unsere besten Blogbeiträge und Ratgeber rund ums Thema Grillen im Garten haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Was unsere Kunden an Grillideen hatten und in ihren Gärten in die Tat umsetzten, können Sie hier bestaunen:

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Titelbild: ©GartenHaus GmbH
Artikelbilder: Bild 1-3 ©GartenHaus GmbH; Bild 4-5 ©GartenHaus GmbH/Kundenprojekt; Bild 6 ©iStock/KatarzynaBialasiewicz 

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