Garten mitgemietet: Was darf man als Mieter im Garten machen und was nicht?

Garten Schubkarre Mann

Was darf man als Mieter im Garten machen? Was darf ein Mieter im Garten verändern und wofür braucht man die Zustimmung des Vermieters bzw. wofür nicht? Wir klären außerdem auf, was  im Mietrecht zur Gartennutzung steht: Welche Rechte und Pflichten hat ein Mieter im Garten – und welche der Vermieter? Wir liefern Ihnen die Antworten was im mitgemieteten Garten Recht ist.

Vor dem Gesetz, hier: das Mietrecht, macht es mitunter einen Unterschied, ob der Garten zu einem

  • Einfamilienhaus
  • oder einem Mehrfamilienhaus

gehört. Deshalb erklären wir für beide Fälle nacheinander, was man als Mieter im Garten machen darf – und was nicht. Los geht’s mit der Gartennutzung beim Einfamilienhaus:

Einfamilienhaus mit Garten gemietet: Das darf der Mieter im Garten machen

Sie haben ein Einfamilienhaus gemietet, zu dem ein Garten gehört? Dann ist die Rechtslage klar: Der Garten ist in diesem Fall grundsätzlich mitgemietet (Urteil des OLG Köln, Aktenzeichen (Az.): 19 U 132/93). Es sei denn, in Ihrem Mietvertrag ist dies ausdrücklich verneint.

Wichtig
Der Vermieter muss Ihnen den Garten komplett vermieten, das teilweise Vermieten ist nicht erlaubt. Die Selbstnutzung einer Teilfläche des mitgemieteten Gartens vom Vermieter muss dieser mit Ihnen vertraglich vereinbaren. Und: Ist ein Haus mit Garten Mietsache, darf der Vermieter Ihnen die Gartennutzung nicht kündigen.

Deutsche Gerichte haben entschieden, was Sie in einem zum gemieteten Einfamilienhaus dazugehörenden und mitgemieteten Garten dürfen:

Das heißt: Sie dürfen den Garten nutzen – ohne ihn unerlaubt baulich zu verändern.

Garten Schubkarre Schaufel

Wenn Sie mit dem Einverständnis des Vermieters Sträucher und Bäume pflanzen, dürfen Sie diese wieder entfernen, wenn Sie aus dem Haus ausziehen. Allerdings urteilte hier das OLG Düsseldorf (Az.: 22 U 161/97), dass dann der Grundstücksbesitzer Eigentum an den Pflanzen erlange. Würden die Pflanzen beschädigt, so hätten die Mieter demnach keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Eigentums­beeinträchtigung. Sollte sich beim Auszug herausstellen, dass die Pflanzen so tief im Garten verwurzelt sind, dass sie sich nicht mehr entfernen lassen, können Sie nicht auf einen finanziellen Ausgleich pochen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: VIII ZR 387/04).

Zum Ende des Mietverhältnisses gilt grundsätzlich, dass der Garten in seinen ursprünglichen Zustand gebracht werden muss. Das urteilten das LG Lübeck (Az.: 14 S 61/92) und das LG Detmold (Az.: 10 S 218/12).

Einfamilienhaus mit Garten gemietet: Das darf der Mieter im Garten nicht machen

Was Sie als Mieter des Einfamilienhauses mit Garten nicht dürfen, ist: den Garten komplett umgestalten. Zum Pflanzen oder Fällen eines Strauches oder Baumes im Garten beispielsweise brauchen Sie die Genehmigung Ihres Vermieters. Die Erlaubnis des Vermieters ist auch nötig, wenn Sie im mitgemieteten Garten ein

  • Gartenhaus
  • oder einen Gartenschuppen

aufstellen wollen.

Aber: Der Bau eines kleinen Gartenhauses ist umstritten. Dafür sprach sich das LG Hamburg (Az.: 16 S 201/83) aus, dagegen das Bayerische Oberlandesgericht (BayObL, Az.: ZMR 1986, 452).

Laubharken gehört zu Ihren Pflichten als Gartenmieter.

Einfamilienhaus mit Garten gemietet: Das muss der Mieter im Garten machen

Das Mitmieten des Gartens verpflichtet den Mieter: Zu Ihren Pflichten als Mieter eines Einfamilienhauses mit Gartennutzung gehört laut Mietrecht, dass Sie sich um den Garten kümmern, um dessen gepflegten Allgemeinzustand aufrechtzuerhalten.

Sie sind unter anderem verantwortlich fürs einfache Arbeiten wie
  • Rasenmähen,
  • Laubharken
  • und Unkrautjäten.

Der Mietvertrag muss hierzu konkrete Vorgaben enthalten.

Wichtig
Haben Sie und Ihr Vermieter sich vertraglich darauf geeinigt, dass Sie als Mieter des Gartens auch die Gartenpflege übernehmen, tragen Sie die Verantwortung und die Kosten. Sie müssen nötiges Gartengerät (Rasenmäher, Heckenschere & Co.) sowie Werkzeug aus der eigenen Tasche bezahlen und unterhalten.

Andernfalls dürfen Sie selbst entscheiden, wie häufig Sie den genannten Gartenjobs nachgehen. Für den Fall, dass der Mietvertrag nicht konkret vorschreibt, welche Gartenarbeiten Sie als Mieter im Garten machen sollen und wie häufig, sondern nur eine allgemeine Klausel wie „Der Mieter ist für die Gartenpflege zuständig“, müssen Sie lediglich einfache Arbeiten wie die oben genannten ausführen, für die Sie weder besondere Fachkenntnisse, noch zusätzliche Kosten und viel Zeit aufbringen müssen. Das entschied das OLG Düsseldorf (Az.: 10 U 70/04).

Unser Tipp
Lesen Sie sich den Mietvertrag zum Haus mit Gartennutzung genau durch! Denn laut des LG Frankfurt (Az. des Urteils: 2-11 S 64/04) kann die Pflicht zur Gartenpflege auch „das Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, die Neuanlegung von Rasenflächen sowie das Fällen kranker beziehungsweise morscher Bäume und Sträucher“ umfassen. Wer einer solchen vereinbarten Pflicht nicht nachkomme, müsse demnach damit rechnen, dass er als Mieter die Kosten dafür zu tragen habe.

Das eben schon zitierte Urteil des Düsseldorfer OLG (Az.: 10 U 70/04) besagt auch, dass dem Vermieter mangels gegenteiliger Absprache hinsichtlich Art, Umfang und Häufigkeit der Pflegemaßnahmen kein Direktionsrecht zustünde, solange keine Verwahrlosung des Gartens drohe.

Umfangreiche Arbeiten zur Gartenpflege sind Vermietersache, zum Beispiel
  • Hecken entfernen,
  • Bäume fällen
  • oder Rasen düngen und vertikutieren,

wenn sie dem Mieter nicht per Mietvertrag konkret zugeordnet wurden.

Gartenpflege Mieter Baum schneiden

Wohnung im Mehrfamilienhaus mit Garten gemietet: Das darf der Mieter im Garten machen!

Sie haben eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet, zu dem ein Garten, eine Grün- oder Hoffläche gehört? Dann sollten Sie zunächst wissen, dass die vertraglich vereinbarte Mitnutzung des Gartens für alle Mieter im Haus gilt.

Für das Beantworten der Frage, was man als Mieter im Garten des Mehrfamilienhauses machen darf, ist entscheidend, was im Mietvertrag vereinbart wurde: Mündlich getroffene Absprachen, die nicht schriftlich niedergelegt worden sind, darf der Vermieter laut des Urteils des Kammergerichts Berlin (Az.: 8 U 83/06) jederzeit widerrufen.

Zur Mitnutzung eines Gartens beim Mehrfamilienhaus haben deutsche Gerichte in mehreren Urteilen entschieden, was Sie als Mieter im Garten dürfen:

Auch das Sonnen auf von Ihnen aufgestellten Liegen, das Aufstellen von Sonnenschirmen oder das Trocknen von Wäsche ist Ihnen erlaubt. Ebenso das Anlegen von Beeten und Komposthaufen.

Wohnung im Mehrfamilienhaus mit Garten gemietet: Das darf der Mieter im Garten nicht machen!

Unter Gartennutzung versteht das deutsche Mietrecht den Aufenthalt im Garten. Mieter, die den Garten nutzen, dürfen andere Mieter nicht mit Lärm belästigen. In der Regel informiert die im Mehrfamilienhaus geltende Hausordnung darüber, was Sie als Mieter im Garten dürfen und was nicht.

Menschen grillen im Garten

Außerdem darf kein Mieter den Garten allein nach Lust und Laune verändern. Er muss sich stets mit den Mitmietern absprechen und gegebenenfalls braucht die Veränderung auch die Erlaubnis des Vermieters.

Es darf kein Mieter einen Teil des Gartens für sich alleine beanspruchen.

Gartenpflege Mieter: Ist die Gartenpflege des Mehrfamilienhauses Sache des Eigentümers/Vermieters?

Für die Pflege vom Garten am Mehrfamilienhaus, in dem Sie Ihre Wohnung gemietet haben, ist der Eigentümer/Vermieter grundsätzlich verantwortlich. Ob er den Garten eigenhändig pflegt, diese Aufgabe einem oder allen Mietern vertraglich zuschreibt oder von Profis pflegen lässt, das ist seine Sache.

Die Kosten für die Gartenpflege kann der Eigentümer/Vermieter allerdings den Mietern als Betriebskosten aufbrummen (sogenannte Kostenumlage) – und das selbst dann, wenn diese keinen Anspruch auf Gartennutzung haben. In diesem Fall gilt das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: VIII ZR 135/03). Ihr Urteil begründeten die Richter damit, dass der gepflegte Garten das Mietobjekt verschönere.

Wichtig
Schreibt der Vermieter im Mietvertrag den Mietern die Gartenpflege zu, kann er nicht vorschreiben, wann und wie diese den Garten pflegen.

Gartennutzungsrecht und Gartenmietrecht in Österreich

Hier finden Sie relevante rechtliche Infos und Urteile zu Wohnrecht, Gartennutzung und Gartenmitmiete in Österreich:

Gartennutzungsrecht und Gartenmietrecht in der Schweiz

Hier finden Sie relevante rechtliche Infos und Urteile zu Wohnrecht, Gartennutzung und Gartenmitmiete in der Schweiz:

Sie möchten mehr zu Ihren Rechten im Garten erfahren? Dann schauen Sie sich zum Beispiel unseren Ratgeber „Was sagt das Gesetz? Baugenehmigung für Gartenhäuser in Deutschland“ an.

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Titelbild: ©iStock/Drbouz
Artikelbilder: ©iStock/schulzie; ©iStock/Elenathewise; ©iStock/juefraphoto; ©iStock/SolStock

38 Kommentare zu “Garten mitgemietet: Was darf man als Mieter im Garten machen und was nicht?”

Hallo!
Seit 13 Jahren wohne ich zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Die Terrasse wurde von meiner Vormieterin auf 30 m2 vergrößert und mit einem Massivholzzaun eingezogen. Perfekt für meine Hunde!
Jetzt wurden einige Umbaumaßnahmen am Haus durchgeführt. Unter anderem habe ich noch ein Stück Garten dazu bekommen, der ausschließlich von mir genutzt werden darf. Mein Holzzaun wurde abgerissen und ich habe einen 70 cm hohen Stabmattenzaun bekommen. Mein sportlicher Hund würde diesen passieren. Ich habe den Vermieter kontaktiert und um eine Lösung gebeten. Die Antwort war, es gibt keine Lösung und im Übrigen dürfen die Hunde den Garten nicht ohne Aufsicht benutzen. Was habe ich für Möglichkeiten den Garten ausbruchsicher zu machen? Hecke? Sichtschutz? Kann ich zusätzlich meine Terrasse einfach einzäunen wie es vorher war?

Liebe Frau Wecker, vielen Dank für Ihren Kommentar. Bitte schauen Sie vorab in Ihren Mietvertrag, ob und was dort niedergeschrieben steht. Sofern sich der Vermieter querstellt, kontaktieren Sie am besten Ihr zuständiges Bauamt. Dieses sollte sie informieren können, welche Möglichkeiten (ohne Genehmigung) Sie haben. Viel Erfolg dabei! Herzliche Grüße Ihre GartenHaus GmbH

Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus, der Garten wurde vor 10 Jahren von meinen Mann auf Vorder man gebraucht und zum Teil bepflanzt mit eigenen Pflanzen. Dürfen die Nachbarn nun diese einfach abschneiden ohne zu fragen. Zählt dies nicht zu haus friedensbruch?

Liebe Frau Haagen, steht allen Hausbewohnern der Garten gleichermaßen zur Verfügung, müssen sich die Mieter grundsätzlich untereinander einigen, wie sie sich die Gartennutzung vorstellen und sich untereinander absprechen, wenn sie etwas verändern wollen. Für die konkrete Frage, ob es sich um „Hausfriedensbruch“ handelt, empfehlen wir Ihnen, eine Rechtsberatung aufzusuchen. Herzliche Grüße Ihre GartenHaus GmbH

ist es verboten Garten Deko im Sommer aufzustellen Gartenzwerg Lichter Windmühlen etc.

wohnen auch zur Miete Garten am Haus. Tisch nd Stühle sind erlaubt auch gewisse feiern wenn im Rahmen bleiben. wir sind knapp um die 60 hbis 70 rum wollen es nur schön haben sind aber auch schnell mal 15 bis 20 Personen

Liebe Frau Wenzel, ist in Ihrem Mietvertrag vereinbart, dass Sie den Garten mitnutzen dürfen oder haben Sie ein Einfamilienhaus mit Garten gemietet, kann Ihr Vermieter Ihnen beispielsweise nicht verbieten, den Garten zu dekorieren. Das bedeutet, dass Sie Deko wie zum Beispiel Gartenzwerge aufstellen dürfen. Allerdings gilt, dass Sie den Garten nur mit Möbeln und Dekoelementen ausstatten dürfen, wenn diese bei Ihrem Auszug problemlos wieder entfernt werden können. Herzliche Grüße Ihre GartenHaus GmbH

guten tag an wen muss ich mich wenden um aeine anzeige zu erstatten ????gärtner fährt mit seinem rasenmeher meine blumen kaputt!!!immmer und immer wieder…hab gelesen kann man anzeigen,hab dem ordnungsamt geschrieben oder muss ich zur polizei gehen?

Liebe/r Kolm Chr, am besten wenden Sie sich (zuerst) ans Ordnungsamt, die sollten helfen können. Wenn dies wider Erwarten nicht der Fall ist, kann dies Sie auch direkt an die Polizei verweisen – das hängt immer von der jeweiligen Sachlage ab. Herzliche Grüße Ihre GartenHaus GmbH

Hallo
Ich bin Mieterin in einem Mehrfamilienhaus. Mein Vormieter hat mehrere Thuja Bäume neben dem Terrassenplatz gepflanzt, die ich übernommen habe. Nach 20 Jahren wurden die 4-5 m hohen Bäume gefällt wegen Renovierungsarbeiten an der Fassade. Wem gehören die Bäume? Darf der Vermieter/Eigentümer diese ohne Ersatz fällen? Die Bäume waren an der Wetterseite und schützten vor Sonne, Wind, Sturm, Regen, Hagel und Schnee… und Sicht. Wer kann mir helfen? Danke.

Liebe Frau Grohmann,
vielen Dank für Ihre Frage! Verbleiben Bäume beim Auszug im Garten, bekommen Mieter keinen Wertersatz dafür vom Vermieter. Das gilt auch für Bäume, die der Mieter pflanzt, die dann vom Vermieter gefällt werden. Der Grund liegt darin, dass der Grundstücksbesitzer regelmäßig Eigentum an den Pflanzen und Bäumen erwirbt, die Mieter in dessen Grundstück pflanzen. Nichtdestotrotz ist eine Baumfällung auf dem Privatgrundstück nur erlaubt, wenn die gesetzliche Schonzeit eingehalten wird und die Baumschutzsatzung der Kommune beachtet wird. Alle unsere Angaben sind jedoch ohne Gewähr und wir möchten Sie bitten obendrein auch noch eine Rechtsberatung oder Ihre zuständige Behörde aufzusuchen.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH

Liebe Gudrun, das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt letztlich auch mit dem zusammen, was in Ihrem Mietvertrag steht. Ansonsten sprechen Sie am besten Ihren Vermieter an und fragen dort direkt nach. Dieser sollte Ihnen direkt Antwort geben können. Herzliche Grüße Ihre GartenHaus GmbH

Lieber Josef,
vielen Dank für deinen Kommentar und deine Frage. Da es sich hier um einen rechtlichen Sachverhalt handelt, wendest du dich am besten an deinen Vermieter oder an eine Rechtsberatung deines Vertrauens, vielleicht wäre auch eine Verbraucherzentrale ein guter Ansprechpartner. Dieser steht dir sicher gerne mit Rat und Tat zu Seite.

Herzliche Grüße
Deine GartenHaus GmbH

Hallo Gartenhaus -Team,
ich bin Mieter in einem 10Parteien Mehrfamilienhaus.
Es gibt hier keinen Garten nur einen größeren Parkplatz mit insgesamt 6 halbgroße Bäume die zur Hälfte auf und gleich hinter dem Drahtzaun stehen.
Nun habe ich einen Standardmietvertrag der nicht auf folgendes explizit hinweist:
Der Vermieter entnimmt an heißen und trockenen Tagen einfach per Gartenschlauch Wasser aus dem Mietobjekt um praktisch seine Bäume zu wässern (und das läuft teils über Stunden)!
Ist das rechtens, den ein billiger Spaß ist das in der jetzigen Zeit mit Sicherheit nicht und auch moralisch schon sehr bedenklich…..müsste Er das selber aus eigener Tasche bezahlen, den einen Baumbestand habe ich meines Wissens nicht in Obhut genommen!
Vielen Dank schon mal für Eure antworten :-)

Hallo,
es tut uns leid, dass Sie derartige Erfahrungen gemacht haben. Leider können wir Ihnen auch keine eindeutige und wirkungsvolle Lösung bieten. Sie könnten sich erneut mit dem Vermieter in Verbindung setzen und Ihre genannten Punkte zum Ausdruck bringen oder sich mit den anderen Mietern austauschen. Sollten Sie auch da zu keinem Ergebnis kommen, empfehlen wir Ihnen eine/n Anwalt/in zu kontaktieren, der/die sich mit dem Mietrecht befasst. Viel Erfolg und gutes Gelingen!
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH

Ich habe im Internet NICHT darüber gefunden und der Fall scheint einmalig zu sein: Mir wurde als Mieter in einem Mehrfamlienhaus von der Hausverwaltung VERBOTEN, den Garten zu gießen. In meinem Mietvertrag ist die Gartennutzung mit enthalten und normalerweise würden sich Eigentümer freuen, wenn sie jemand haben, der unentgeltlich den Garten gießt, denn das macht hier keiner (8 Mietparteien). Wenn man mir das verbietet und ich zuschauen muss, wie hier die Pflanzen absterben und 50 Jahre alte Bäume absterben, dann sehe ich meine „Gartennutzung“ als erloschen an. Auch bringt es keine Kühlung mehr an heißen Sommertagen. Ich wohne hier im Süden der Republik. Manchmal fällt kein einziger Regentropfen in 3-4 Wochen. Die Mitmieter sind so geizig und gelinde gesagt, etwas „einfach gestrickt“mental gesehen. Die wollen nicht, dass „Wasser zum Gießen“ verwendet wird, obwohl wir einen extra Wasseranschluß dafür haben. Sowas habe ich noch nie erlebt. Was kann ich tun ? Mietvertrag ändern mit neuem Mietpreis ? (Ohne Gartennutzung) oder Mietminderung durchziehen ? Ein Garten, der am Sterben ist, bietet ja auch keine Qualität. Das Haus ist nicht richtig isoliert. Im Sommer sind die Innenräume extrem heiß. Ich habe höhere Stromkosten wegen Ventilatoren usw. Das Wässern des Gartens brachte immer etwas Kühlung. Das ist auch so ein Punkt. Wie kann man das Normalste der Welt verbieten ????

Liebe Sandra,
vielen Dank für deine Frage. Es gibt die sogenannten Wegerechte, welche aussagen, dass du ein fremdes Grundstück zum Zweck des Durchganges oder der Durchfahrt nutzen darfst, wenn ein Grundstück von der Straße aus nicht direkt erreichbar ist. Suche aber am besten euren Vermieter auf und kläre das mit ihm. Vielleicht gibt es weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung konkrete Angaben zur Nutzung des Gemeinschaftsgartens, dann haben die Beteiligten selbst in der Hand, wie sie die Gartennutzung regeln.
Wir hoffen, wir konnten deine Frage klären.
Herzliche Grüße
Deine GartenHaus GmbH

Hallo,
vielen Dank für deine Frage. Am besten du suchst das Gespräch mit der ehemaligen Mieterin und dem Vermieter, so könnt ihr dieses Problem gemeinsam besprechen. Viel Glück mit deinem Vorhaben.
Herzliche Grüße
Deine GartenHaus GmbH

Liebe Kathrin,
schade, dass die Situation mit deinen Vermietern so schwierig ist. Wende dich gerne für rechtliche Beratung an den Anwalt für Wohn- und Mietrecht deines Vertrauens, dieser kann dir sicher weiterhelfen. Vielleicht können dann doch schon bald die neuen Palettenmöbel in deinem Garten einziehen.
Herzliche Grüße
Deine GartenHaus GmbH

Hallo Frau Hansen,

was die Außenwände angeht, könnten spezielle Bestimmungen gelten. Erfragen Sie das am besten bei Ihrem Vermieter.

Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH

In unserem Mehrfamilienhaus hat eine Mieterin eine Palme gepflanzt, diese ist nach 18 Jahren auf 3m gewachsen. Sie hatte keine mündliche noch schriftliche Zusage vom Eigentümer.Nun hat sie die Wohnung gekündigt. Wir möchten das sie die Palme entfernt. Dürfen wir das fordern? Schweiz.

Lieber Frau Singer,
es kommt drauf an, was in Ihrem Mietvertrag steht. In einem Mehrparteienhaus muss die Gartenpflege explizit in dem Mietvertrag festgehalten werden. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie den Garten pflegen. Wenn Sie die Arbeit aber nicht mehr schaffen, würden wir Ihnen raten, sich an Ihren Vermieter zu wenden und mit dem eine Lösung zu finden, mit der alle zufrieden sind.
Herzliche Grüße
Ihre Gartenhaus GmbH

Kann ich eine Frage stellen?
Ich gewöhne in einem 7 Parteien Haus eine Wohnung mit Garten, ich habe den Garten bepflanzt übernommen. Nun, nach 14 Jahren komm ich mit dem nachschneiden nicht mehr hinterher. Und die Hausverwaltung hat meiner Vermieterin schon üble Beschwerdebriefe geschickt. Sie kann oder will mir auch nicht helfen beim wegbringen, abschneiden der Äste. Bleibt das wirklich alles an mir hängen?
Liebe Grüße
Irmi Singer

Liebe/r Ebert,
der Mieter hat gemäß §533 Bürgerliches Gesetzbuch das alleinige Recht zur Nutzung der gemieteten Fläche, sofern nichts anderes im Vertrag geregelt wurde, so dass Sie auch die Schlösser während des Mietverhältnisses tauschen können. Jedoch müssen Sie beachten, die vom Vermieter eingebauten Schlösser aufzubewahren und diese beim Auszug wieder einzumontieren.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weitergeholfen haben.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH

Liebe Frau Weis,
im Allgemeinen hat der Mieter zunächst kein Mitbenutzungsrecht auf der Gemeinschaftsfläche, sofern dies nicht anderes in der Hausordnung oder im persönlichen Vertrag geregelt ist. So steht es dem Vermieter frei, ob er die Nutzung von Hof- und Gartenflächen duldet. Am besten Sie informieren sich bei Ihrem Vermieter/Hausverwaltung, um genaueres zu erfahren.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weitergeholfen haben.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH

Hallo!
Darf man als Mieter eines Einfamilienhauses in die Fuge einer Klinkerwand bohren, um z. B. Rosenbögen zu befestigen? Der Garten ist mit gemietet.
Herzliche Grüße

Lieber Herr Fröhlich,

vielen Dank für Ihre Frage!
Wenn zur Gartenpflege nichts im Mietvertrag steht, dann obliegt dem Vermieter die Pflege des Gemeinschaftsgartens. Bepflanzungen sollten zudem vorab mit dem Vermieter geklärt werden. Grundsätzlich gilt eine Pflanze, sobald sie eingepflanzt wurde, als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks und geht somit ins Eigentum des Grundstückinhabers über – gerne können Sie dazu auch den §94 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zurate ziehen. Generell empfiehlt es sich über solche Verhältnisse mit allen betroffenen Parteien zu sprechen.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH

Wie ist das wenn nichts über Gartenpflege im Mietvertrag eines Mehrfamilienhaus steht und eine Mieterin Zierpflanzen auf den Grünflächen anpflanzt.
Wie sieht es da mit dem Eigentumsrecht der Mieterin aus?

Guten Tag. Wir leben in einer Mietwohnung im Mehrfamilienhaus. Ab unserer Terrasse grenzt ein Gemeinschaftsgarten. Darf man den Garten vor den anderen Erdgeschosswohnungen benutzen zb. Man vergisst den Schlüssel und läuft durch den Gemischaftsgarten an den Nachbarswohnungen im Erdgeschoss vorbei zu unserer Terrasse?

Hallo ihr lieben..

Wir sind hier ein grosser Hof.. ich lebe in einem mietshaus Garten Garage und Räumchen.. zahle Miete… und nun kommt der Hammer.. wir dürfen kein Holz lagern im Garten.. sprich wir bekommen paltetten und Vermieter will uns dss verbieten.. wir dürfen auch keine Möbel draus bauen… ich hab hier auch einen Kamin… (dafür brauch ich das) und die anderen wollen sich was bauen..

Liebe Frau Meinold,
um Unannehmlichkeiten mit Ihrem Vermieter und/oder Ihren Nachbarn zu vermeiden, ist es am besten mit beiden über eine Kürzung der Koniferen zu sprechen, vor allem wenn Sie sich nicht sicher sind, zu welchem Garten die Koniferen gehören. Eine offene Kommunikation führt meist zu einem guten Ergebnis für beide Seiten.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH

Frage: zu unserer Wohnung gehört lt. Mietvertrag ein Garten zur alleinigen Nutzung. Der Nachbars Garten ist direkt dahinter. Es stehen zwischen seinem und unserem Garten Koniferen, wo ich nicht weiß welche zu welchem Garten gehören. Ich möchte die Koniferen gekürzt haben, da sie nur ca. 1,5 m von unserer Gartenlaube stehen. Wie verhalte ich mich

Lieber Herr Peißker,
leider dürfen Sie in diesem Fall keine Veränderungen ohne die Zustimmung des Vermieters vornehmen. Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie im Mietrecht.
Liebe Grüße
Ihre GartenHaus GmbH

Guten Tag!
Meine Lebensgefährtin hat eine Mietwohnung im Hinterhaus eines Mehrfamilienhaus, wo eine Terrasse sich befindet und daran ein Garten grenzt, der ihr laut Mietvertrag zur alleinigen Nutzung mitvermietet wurde. Wie verhält es sich da mit der Gestaltung und Pflege, da der letzte Mieter den Garten hat verwildern lassen? Der Vermieter trat an sie heran und forderte auf, keine Sträucher mehr zu entfernen, obwohl diese seit mehreren Jahren keine Früchte mehr tragen.

Liebe Frau Bossenmaier
da wir den Sachverhalt aus der Ferne leider nicht beurteilen können, sollten Sie für Ihr Anliegen einen Blick in Ihr Nachbarrechtsgesetz werfen.
Herzliche Grüße
Ihre GartenHaus GmbH

Ich besitze eine Eigentumswohnung im 1.OG.eines Zweifam.hauses.
Die Wohnung ist vermietet.
Der Mieter hat in seinem Gartenanteil eine Holzbockleiter abgestellt,
vor der UG-Wohnung. Der Wohnungseigentümer im UG hat meinem Mieter, die
Aufstellung der Gartenleiter verboten mit Androhung von rechtl. Schritten.

Meine Frage: ist es verboten oder zulässig, eine Bockleiter im Gartenanteil meines
Mieters aufzustellen?

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