Gartenhaus und Nachbarrecht in Deutschland: Was du wissen musst, wenn du dein Gartenhaus an der Grundstücksgrenze bauen willst

Dein neues Gartenhaus ist da – jetzt musst du dich nur noch entscheiden, wo du es hinstellst. An sich hast du da die freie Wahl – solange dein Haus nicht zu nah an Nachbars Grundstück steht. Worauf du zu achten hast, erklären wir in diesem Artikel.
Auch wenn es aus Platzgründen häufig sinnvoll ist, das Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze zu errichten, ist dies nicht immer erlaubt. Denn nicht nur der Abstand von Gartenpflanzen zu Nachbars Garten ist gesetzlich geregelt – auch Gartenhaus und Geräteschuppen dürfen nicht überall stehen.
Darüber solltest du dich im Voraus informieren
„Mein Grundstück, meine Entscheidung!“ – ganz so einfach ist es leider nicht: Selbst wenn du dein Gartenhaus genehmigungsfrei aufstellen darfst, heißt das noch lange nicht, dass es auch überall stehen darf.
Bei gesetzlichen Vorschriften, die das Aufstellen von Gartenhäusern, Gewächshäusern oder Geräteschuppen betreffen, greift die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Diese regelt, wo du welche Art von Gebäude errichten darfst und was du dabei alles zu beachten hast. Da dies von zahlreichen verschiedenen Faktoren abhängt, raten wir dir, mit dem zuständigen Bauordnungsamt ein Beratungsgespräch durchzuführen. So kannst du dich gleich über die Rechtslage informieren.
Den Nachbarn Bescheid geben
Zwar darfst du, wenn du dich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Grenzbebauung bewegst, auch ohne Zustimmung der Nachbarn eine Grenzbebauung vornehmen. Doch meist stößt man auf viel mehr Verständnis, wenn die Betroffenen im Voraus informiert werden.
So vermeidest du unangenehme Überraschungen oder Auseinandersetzungen mit den Nachbarn – auf ein friedliches und harmonisches Zusammenleben kommt es ja schließlich an!

Wann die Grenzbebauung erlaubt ist
Um die von Bundesland zu Bundesland variierende Baugesetzgebung zu vereinheitlichen, gibt es die länderübergreifende „Musterbauordnung“ (MBO). Diese beinhaltet keine verbindlichen Vorschriften, sondern soll den einzelnen Ländern lediglich als Richtlinie dienen.
In Sachen Grenzbebauung haben so gut wie alle Bundesländer (außer Rheinland-Pfalz) diese Vorgaben übernommen. Aber Vorsicht! In einigen Fällen wurde die Bauordnung noch um einige Richtlinien erweitert.
Erfüllt dein Gartenhaus diese Anforderungen nicht, muss in der Regel ein Abstand von mindestens 3 Metern eingehalten werden. Siehe Musterbauordnung (MBO), §6: „In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m“ Zusätzlich zu den Vorgaben der MBO darfst du in den meisten Bundesländern laut den jeweiligen Landesbauordnungen nur unter diesen Bedingungen direkt an die Grenze zum Nachbargrundstück bauen (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben keine weiteren Vorgaben): Wenn du Größeres vorhast und diese Vorgaben nicht einhalten kannst, musst du auf jeden Fall einen Mindestabstand wahren, der ebenfalls von der Landesspezifischen Bauordnung abhängt. Wenn du dein Gartenhaus beispielsweise beheizen möchtest, oder es auch unbeheizt als Aufenthaltsraum nutzen möchten, ist ein Abstand von mindestens 3 Metern Pflicht. Schließlich soll der Nachbar ja auch nicht jedes Wort mitbekommen. Mit unserer Checkliste kannst du ganz schnell herausfinden, ob dein Gartenhaus direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf oder nicht: Wenn alles stimmt, wünschen wir dir einen reibungslosen Ablauf bei der Planung deines Gartenhauses und ein harmonisches Zusammenleben mit deinen Nachbarn! *** Bildquellen: Bild 1: ©Gartenhaus.com, Bild 2: ©iStock/JackF, Bild 3: ©iStock/oa55, Bild 4: ©iStock/dk_photos, Bild 5: ©Gartenhaus.com
Landesspezifische Auflistung
Baden-Württemberg:
Bayern:
Berlin:
Brandenburg:
Bremen:
Nordrhein-Westfalen:
AUSNAHME Rheinland-Pfalz:
Thüringen:
Die Checkliste: Wo darf ich mein Gartenhaus aufstellen?
Das Gartenhaus Carroz Modern 70 ISO unseres Kunden wurde mehr als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt aufgestellt.




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