Was sagt das Gesetz?
Baugenehmigung für Gartenhäuser in Deutschland
Mein Garten, meine Entscheidung. Das könnte man denken, wenn es um den Bau von Gartenhäusern geht. Doch je nach Bundesland, Grundstücksbeschaffenheit und Größe des Gartenhauses gibt es Einschränkungen. Wir sagen, was du beim Bau deines Gartenhauses beachten musst und wann du je nach Bundesland eine Gartenhaus Baugenehmigung benötigst.
Gartenhaus Baugenehmigung: Ja oder Nein?
Ob du eine Baugenehmigung brauchst, kannst du anhand von diesen drei Punkten erörtern:
Wie groß soll mein Gartenhaus werden?
Wo steht es bzw. wie ist mein Grundstück beschaffen?
Wie möchte ich mein Gartenhaus nutzen (zum Beispiel als Abstellraum oder aber als Aufenthaltsraum)?
Wichtig: Je nachdem, in welchem Bundesland du lebst, gibt es bei den oben genannten Punkten Einschränkungen.
Bundeslandspezifische Genehmigungsvorschriften
Ob das Errichten eines Gartenhauses ohne Baugenehmigung möglich ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Nicht baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben sind sogenannte „Verfahrensfreie Vorhaben“. Bei Unsicherheit in Bezug auf das gekaufte Gartenhaus und die fällige Baugenehmigung ist es ratsam, erst einmal zur Behörde zu gehen und nach der Genehmigungsfähigkeit deines Projektes zu fragen.
Ist dies geklärt, solltest du einen qualifizierten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur) mit der Erarbeitung des Bauantrages beauftragen. In den meisten Bundesländern dürfen nur qualifizierte Personen mit einer offiziellen Bauvorlageberechtigung Bauanträge als Entwurfsverfasser unterschreiben.
Unser Bauantragsservice
Du möchtest ein Gartenhaus bauen (lassen) und brauchst eine Genehmigung? Doch du hast keine Zeit für Papierkrieg oder kennst dich schlichtweg nicht aus? Kein Problem! Unsere Experten stellen dir alle nötigen Unterlagen zusammen. Du musst den fertigen Antrag dann nur noch bei der Behörde einreichen. Wenn du von einer stressfreien Abwicklung träumst, helfen wir gerne weiter!
Nutze dafür ganz einfach unseren Bauantragsservice.
Landesbauordnungen (Stand Mai 2025):
Bitte beachte, dass wenn in einem Bereich eigentlich keine Bebauung vorgesehen ist, z.B. außerhalb von Ortschaften, von einem „Außenbereich“ die Rede ist.
Beispiel Innenbereich: Ein Grundstück innerhalb eines Wohngebiets oder in einem Dorfkern.
Beispiel Außenbereich: Ein Wochenendgrundstück im Wald, Wiesenfläche am Dorfrand ohne umgebende Bebauung.
Für den Außenbereich sind die Anforderungen noch strenger, dort musst du fast alles beantragen, auch Häuschen, die innerorts genehmigungsfrei wären. Ein bebauter Ortsteil untergliedert sich in
Gebiete, wo es einen Bebauungsplan gibt und
Gebiete, die ohne Bebauungsplan entstanden sind.
Ohne Bebauungsplan muss sich ein geplantes Bauvorhaben nach § 34 BauGB „einfügen“. Mit Bebauungsplan ist festgeschrieben, was geht und was nicht geht. Die zuständige Gemeinde stellt Bebauungspläne auf und legt im allgemeinen fest, wo der Ort und damit der im Zusammenhang bebaute Ortsteil endet und der Außenbereich beginnt.
Unser Tipp: Falls du dir nicht sicher bist, ob dein Grundstück im Innen- oder Außerbereich liegt, frag am besten bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde deiner Gemeinde / Stadt nach.
Die folgenden Informationen geben an, ab welcher Größe eine Baugenehmigung für Gartenhäuser im jeweiligen Bundesland erforderlich ist:
| Bundesland | Genehmigungsfrei (Innenbereich) | Genehmigungsfrei (Außenbereich) |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 40 m³ umbauter Raum | bis 20 m³ umbauter Raum |
| Bayern | bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt | nur mit Baugenehmigung |
| Berlin | bis 10 m² Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Brandenburg | bis 75 m³ umbauter Raum | nur mit Baugenehmigung |
| Bremen | bis 30 m³ umbauter Raum | bis 6 m³ umbauter Raum |
| Hamburg | bis 30 m³ umbauter Raum | nur mit Baugenehmigung |
| Hessen | bis 30 m³ umbauter Raum | nur mit Baugenehmigung |
| Mecklenburg-Vorpommern | bis 10 m² Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Niedersachsen | bis 40 m³ umbauter Raum | bis 20 m³ umbauter Raum |
| Nordrhein-Westfalen | bis 75 m³ umbauter Raum | bis 30 m³ umbauter Raum |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m³ umbauter Raum | bis 10 m³ umbauter Raum |
| Saarland | bis 10 m² Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Sachsen | bis 75 m³ umbauter Raum | nur mit Baugenehmigung |
| Sachsen-Anhalt | bis 10 m² Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
| Schleswig-Holstein | bis 30 m³ umbauter Raum | bis 10 m³ umbauter Raum |
| Thüringen | bis 10 m² Grundfläche | nur mit Baugenehmigung |
(Angaben ohne Gewähr. Bitte wende dich im Zweifel an die zuständige Behörde.)
Wichtig: Auch wenn dein Gartenhaus die Größenkriterien für eine Genehmigungsfreiheit erfüllt, gelten in den meisten Bundesländern zusätzliche Voraussetzungen.
So muss das Gebäude in der Regel eingeschossig und ohne Keller sein. Außerdem darf es nicht dauerhaft bewohnt oder als Aufenthaltsraum genutzt werden.
Der Einbau von Toiletten, Duschen, Feuerstätten oder fest installierten Heizungen führt in nahezu allen Fällen zur Genehmigungspflicht. Auch eine Nutzung als Garage oder Tierunterstand ist genehmigungspflichtig.
Sollte eins der genannten Vorhaben auf dein Projekt zutreffen, solltest du in jedem Fall bei der zuständigen Baubehörde nachfragen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Grenzbebauung
Neben der Größe und Ausstattung des Gartenhauses kommt es auch auf den Standort an. Soll das Gartenhaus auf der Grenze des heimischen Gartens gebaut werden, ist Vorsicht geboten. Denn laut den Bauverordnungen der Länder ist die Grenzbebauung nur mit Bauten von maximal drei Metern Höhe möglich (Schleswig-Holstein: 2,75 m).
Auch darf die Gesamtlänge der Grenzbebauung von neun Metern an einer Nachbargrenze in den meisten Bundesländern nicht überschritten werden und die Gebäude dürfen keine Extra-Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthalten. Es ist also äußert wichtig, sich vorab ausführliche Informationen zum Thema Grenzbebauung und Nachbarrecht einzuholen.
Bebauungsplan
Befindet sich dein Haus in einem Wohngebiet, das in den letzten 80 Jahren neu bebaut wurde, dann liegt der Stadt oder Gemeinde aller Wahrscheinlichkeit nach ein Bebauungsplan vor.
Dort findet man oft auch Regelungen in Bezug auf „Nebenanlagen“, zu denen auch die Gartenhäuser zählen. Nicht selten ist festgelegt, dass sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (die durch Baugrenzen gekennzeichnet ist) keine weiteren Nebenanlagen befinden dürfen.
Der Grund: Stadtplaner wollten in den letzten Jahrzehnten verhindern, dass die Grundstücke der Anwohner mit zu vielen Geräteschuppen, Pavillons und Co. voll gestellt wurden.
Neben dieser Regelung befinden sich oftmals noch mehr Einschränkungen im Bebauungsplan, die den Bau eines Gartenhauses betreffen könnten. Frag aus diesem Grund bei deiner Gemeinde nach und bitte um Einsicht in den Bebauungsplan.
Das Gartenhaus in Kleingartenkolonien
Soll dein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage gebaut werden, gilt das Bundeskleingartengesetz unter „§ 3 Kleingarten und Gartenlaube“, nachdem das Gartenhaus höchstens eine Grundfläche mit 24 Quadratmetern inklusive überdachtem Freisitz haben darf. Bei Überschreiten der Grundfläche muss eine Baugenehmigung beantragt werden, alle kleineren Gartenlauben dürfen jedoch in der Regel ohne Genehmigung gebaut werden.
Auch darf die Gartenlaube nicht als Dauerwohnsitz taugen. Sie dient nur dem Schutz vor schlechtem Wetter und der Unterbringung von Geräten. Die meisten Kleingartenkolonien erlauben es jedoch den Inhabern am Wochenende in der Gartenlaube zu übernachten. Pro Gartenparzelle darf jedoch nur ein Gartenhaus stehen.
Nachbarn fragen
Auch, wenn du von Landesbauordnung bis hin zu Bebauungsplan alles doppelt gecheckt hast, kann doch noch ein wichtiger Faktor deinen Gartenhaus-Bau beeinträchtigen: die Nachbarn.
Schon oft hat das etwas zu große und etwas zu nah an der Grenze gebaute Gartenhaus für Streitigkeiten unter Nachbarn gesorgt. Deshalb raten wir dir vor dem Kauf und Bau des Gartenhauses die Nachbarn auf dein Vorhaben anzusprechen und nach Bedenken zu fragen. In der Regel lässt sich so auch bei größeren Gartenhäusern ein Kompromiss finden.
Alles Wissenswerte in einem Video!
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Titelbild: ©Gartenhaus.com
Artikelbilder: Bilder 1-8: ©Gartenhaus.com; Bild 9: ©iStock/gpointstudio; Bilder 10-12: ©Gartenhaus.com/Kundenprojekte