Was sagt das Gesetz? Baugenehmigung für Gartenhäuser in Deutschland

Mein Garten, meine Entscheidung. Das könnte man denken, wenn es um den Bau von Gartenhäusern geht. Doch je nach Bundesland, Grundstücksbeschaffenheit und Größe des Gartenhauses gibt es Einschränkungen. Denn selbst einige Gartenpavillons benötigen eine Baugenehmigung. Wir sagen Ihnen, was Sie beim Bau Ihres Gartenhauses beachten müssen und wie die Baugenehmigungen je nach Bundesland aussehen.

Gartenhaus Baugenehmigung: Alles, was Sie wissen müssen in einem Video!

Landesbauordnungen (Stand März 2019):

Bitte beachten Sie, dass wenn in einem Bereich eigentlich keine Bebauung vorgesehen ist, z.B. außerhalb von Ortschaften, von einem „Außenbereich“ die Rede ist. In diesem Fall sind die Anforderungen noch strenger, dort müssen Sie fast alles beantragen, auch Häuschen die innerorts genehmigungsfrei wären. Ein bebauter Ortsteil untergliedert sich in Gebiete, wo es einen Bebauungsplan gibt und Gebiete, die ohne Bebauungsplan entstanden sind.

Ohne Bebauungsplan muss sich ein geplantes Bauvorhaben nach § 34 BauGB „einfügen“. Mit Bebauungsplan ist festgeschrieben, was geht und was nicht geht. Die zuständige Gemeinde stellt Bebauungspläne auf und legt im allgemeinen fest, wo der Ort und damit der im Zusammenhang bebaute Ortsteil endet und der Außenbereich beginnt.

Die folgenden Informationen geben an, ab welcher Größe eine Baugenehmigung für Gartenhäuser im jeweiligen Bundesland erforderlich ist:

Bundesland Bebauter Ortsteil Außenbereich
Baden-Württemberg > 40m³ Brutto-Rauminhalt > 20m³ Brutto-Rauminhalt
Bayern > 75m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Berlin > 10m² Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Brandenburg > 75m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Bremen > 10m² Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Hamburg > 30m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Hessen > 30m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung

Mecklenburg-
Vorpommern

> 10m² Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Niedersachsen > 40m³ Brutto-Rauminhalt > 20m³ Brutto-Rauminhalt
Nordrhein-Westfalen > 75m³ Brutto-Rauminhalt nur für Land- & Forstwirtschaft
Rheinland-Pfalz > 50m³ Brutto-Rauminhalt > 10m³ Brutto-Rauminhalt
Saarland > 10m² Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Sachsen > 10m² Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Sachsen-Anhalt > 10m² Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Schleswig-Holstein > 30m³ Brutto-Rauminhalt > 10m³ Brutto-Rauminhalt
Thüringen > 10m² Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung

 
(Angaben ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an die zuständige Behörde.

Wichtig: Auch wenn Ihr Häuschen die Größenkriterien für Gartenhäuser erfüllt, sollten weitere Voraussetzungen beachtet werden. In vielen Bundesländern gelten zusätzliche Richtlinien für eine Genehmigungsfreiheit. So dürfen Gartenhäuser häufig nur einstöckig gebaut sein und nicht mit Toilette, Feuerstätte, Strom oder Heizgebläse ausgestattet sein. Zudem darf das Haus nicht als Aufenthaltsraum, Garage oder Stall genutzt werden. Sollte eins der genannten Vorhaben auf Ihr Projekt zutreffen, empfiehlt es sich in jedem Fall eine Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus einzuholen.

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Grenzbebauung

Neben der Größe und Ausstattung des Gartenhauses kommt es auch auf den Standort an. Soll das Gartenhaus auf der Grenze des heimischen Gartens gebaut werden, ist Vorsicht geboten. Denn laut den Bauverordnungen der Länder ist die Grenzbebauung nur mit Bauten von maximal drei Metern Höhe möglich (Schleswig-Holstein: 2,75 m). Auch darf die Gesamtlänge der Grenzbebauung von neun Metern an einer Nachbargrenze in den meisten Bundesländern nicht überschritten werden und die Gebäude dürfen keine Extra-Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthalten. Es ist also äußert wichtig, sich vorab ausführliche Informationen zum Thema Grenzbebauung und Nachbarrecht einzuholen.

Der Bebauungsplan

Befindet sich Ihr Haus in einem Wohngebiet, das in den letzten 80 Jahren neu bebaut wurde, dann liegt der Stadt oder Gemeinde aller Wahrscheinlichkeit nach ein Bebauungsplan vor. Dort findet man oft auch Regelungen in Bezug auf „Nebenanlagen“, zu denen auch die Gartenhäuser zählen. Nicht selten ist festgelegt, dass sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (die durch Baugrenzen gekennzeichnet ist) keine weiteren Nebenanlagen befinden dürfen. Der Grund: Stadtplaner wollten in den letzten Jahrzehnten verhindern, dass die Grundstücke der Anwohner mit zu vielen Geräteschuppen, Pavillons und Co. voll gestellt wurden. Neben dieser Regelung befinden sich oftmals noch mehr Einschränkungen im Bebauungsplan, die den Bau eines Gartenhauses betreffen könnten. Fragen Sie aus diesem Grund bei Ihrer Gemeinde nach und bitten Sie um Einsicht in den Bebauungsplan.

Nachbarn fragen

Auch, wenn Sie von Landesbauordnung bis hin zu Bebauungsplan alles doppelt gecheckt haben, kann doch noch ein wichtiger Faktor Ihren Gartenhaus-Bau beeinträchtigen: Die Nachbarn. Schon oft hat das etwas zu große und etwas zu nah an der Grenze gebaute Gartenhaus für Streitigkeiten unter Nachbarn gesorgt. Deshalb raten wir Ihnen vor dem Kauf und Bau des Gartenhauses die Nachbarn auf Ihr Vorhaben anzusprechen und nach Bedenken zu fragen. In der Regel lässt sich so auch bei größeren Gartenhäusern ein Kompromiss finden.

Das Gartenhaus in Kleingartenkolonien

Soll Ihr Gartenhaus in einer Kleingartenanlage gebaut werden, gilt das Bundeskleingartengesetz unter „§ 3 Kleingarten und Gartenlaube“, nachdem das Gartenhaus höchstens eine Grundfläche mit 24 Quadratmetern inklusive überdachtem Freisitz haben darf. Bei Überschreiten der Grundfläche muss eine Baugenehmigung beantragt werden, alle kleineren Gartenlauben dürfen jedoch in der Regel ohne Genehmigung gebaut werden. Auch darf die Gartenlaube nicht als Dauerwohnsitz taugen. Sie dient nur dem Schutz vor schlechtem Wetter und der Unterbringung von Geräten. Die meisten Kleingartenkolonien erlauben es jedoch den Inhabern am Wochenende in der Gartenlaube zu übernachten. Pro Gartenparzelle darf jedoch nur ein Gartenhaus stehen.

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Titelbild: ©iStock/Epitavi

Baugenehmigung: Ja oder Nein?

Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen, können Sie anhand von diesen drei Punkten erörtern:

  • Wie groß soll mein Gartenhaus werden?
  • Wo steht es bzw. wie ist mein Grundstück beschaffen?
  • Wie möchte ich mein Gartenhaus nutzen (zum Beispiel als Abstellraum oder aber als Aufenthaltsraum)?

Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, gibt es bei den oben genannten Punkten Einschränkungen.

Bundeslandspezifische Genehmigungsvorschriften

Ob das Errichten eines Gartenhauses ohne Baugenehmigung möglich ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Nicht baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben sind sogenannte „Verfahrensfreie Vorhaben“. Bei Unsicherheit in Bezug auf das gekaufte Gartenhaus und die fällige Baugenehmigung ist es ratsam erst einmal zur Behörde zu gehen und nach der Genehmigungsfähigkeit Ihres Projektes zu fragen.

Ist dies geklärt, sollten Sie einen qualifizierten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur) mit der Erarbeitung des Bauantrages beauftragen. In den meisten Bundesländern dürfen nur qualifizierte Personen mit einer offiziellen Bauvorlageberechtigung Bauanträge als Entwurfsverfasser unterschreiben.

Unser Bauantragsservice

Sie möchten ein Gartenhaus, Carport oder eine Terrassenüberdachung bauen und brauchen eine Genehmigung? Doch Sie haben keine Zeit für Papierkrieg oder kennen sich schlichtweg nicht aus? Kein Problem! Unsere Experten stellen Ihnen alle nötigen Unterlagen zusammen. Sie müssen den fertigen Antrag dann nur noch bei der Behörde einreichen. Wenn Sie von einer stressfreien Abwicklung träumen, helfen wir Ihnen gerne weiter!

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