Darf ich das? Alle Infos zur Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen in Deutschland

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Behaglich im Trockenen sitzen, während das Sommergewitter seinen wilden Tanz aufführt. Bei sengendem Sonnenschein einen kühlen Cocktail im Schatten schlürfen. Sich mit dem oder der Liebsten eng zusammenkuscheln, ohne dass die Nachbarn vom Balkon aus zusehen können – all diese wunderbaren Momente können Sie genießen, wenn Sie Ihre Terrasse überdachen. Aber was sagt eigentlich die minutiöse deutsche Bürokratie dazu? Können Sie einfach so ins Blaue hinein eine Terrassenüberdachung zusammenschustern? Oder braucht es dafür eine offizielle Baugenehmigung von der Behörde? Was ist zu beachten? Wir haben uns für Sie schlau gemacht.

Das lästige Baurecht

Wenn jedermann allerorts bauen dürfte, wie es ihm beliebt, dann würden unsere Städte und Dörfer vermutlich im Chaos versinken. Deshalb gibt es in Deutschland – so lästig das manchmal wirken mag – eine ganze Reihe von Rechtsnormen, die das Bauen regeln. Man spricht vom Baurecht und unterscheidet dabei das öffentliche und das private.

Für Ihr Bauvorhaben sind beide Bereiche relevant, etwa die Nachbarrechte des privaten Baurechts, aber auch das bundesweite Bauplanungsrecht und das länderspezifische Bauordnungsrecht des öffentlichen Baurechts. Dazu kommen öffentlich-rechtliche Vorschriften des Baunebenrechts. Ziemlich viel Juristerei also – aber Sie müssen nicht alle Details kennen. Auf Wikipedia bekommen Sie einen adäquaten Überblick über die Thematik.

Nicht jeden Paragraphen des Baurechts müssen Sie auswendig lernen.

Wichtig ist jedenfalls, dass Bauvorhaben grundsätzlich nicht gegen die Vorgaben dieser Gesetze verstoßen dürfen. Und das zu gewährleisten, ist Aufgabe des örtlichen Bauamts. Es prüft vorab die Rechtmäßigkeit eines Baus und erteilt idealerweise eine Genehmigung. Doch die Bürokratie hat zum Glück auch ihre Grenzen – nicht jedes kleinste Bauprojekt bedarf einer offiziellen Baugenehmigung.

Wann brauche ich denn nun eine Genehmigung?

Die Antwort ist eindeutig: Das kommt darauf an. Würden Sie Ihre Terrasse lediglich mit einer Markise oder einem Sonnensegel versehen, wären Sie niemandem Rechenschaft schuldig und könnten sofort loslegen.

Der Bau einer festen Überdachung ist dagegen ein anderer Fall: Es handelt sich hierbei um eine Umbau- bzw. Ausbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude – woraus sich schon ergibt, dass der Spielraum für eine Genehmigungsfreiheit begrenzt ist. Das gilt übrigens auch für Terrassenüberdachungen, die frei im Garten stehen.

Ob Sie für Ihr Vorhaben nun tatsächlich eine offizielle, bauamtliche Genehmigung brauchen, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:

  • dem Bundesland, in dem Sie leben
  • den Abmessungen der geplanten Überdachung

Ob Sie einen solchen Stempel brauchen, ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt.

Es geht also um folgende Fragen:

Wo möchte ich bauen?

Entscheidend ist die Tatsache, dass die baurechtlichen Vorgaben – abgesehen vom Bauplanungsrecht – nicht bundesweit einheitlich sind. Das heißt, dass sie je nach Bundesland variieren.

Es ist also gut möglich, dass Ihr Kollege aus dem Nachbardorf eine vergleichbare Überdachung baut wie Sie, dafür aber andere Voraussetzungen erfüllen muss. Oder aber der örtliche Bebauungsplan beinhaltet einschränkende Festsetzungen. Das hängt eben vom lokalen Baugebiet bzw. den dort geltenden Vorschriften ab. Hierzu sollten Sie sich kurz bei Ihrem Bauamt erkundigen.

Unser Tipp: Auf aemter.org finden Sie eine ausführliche Liste mit Kontaktdaten der meisten Bauämter Deutschlands.

Wie groß möchte ich bauen?

Abhängig vom Bundesland ist auch, ob Sie einen „räumlichen Freibetrag“ haben, bis zu dem Sie eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei bauen dürfen. Eine Baugenehmigung brauchen Sie also nur, wenn Ihr geplantes Bauvorhaben größer ist als es der räumliche Freibetrag vorgibt.

In Bayern zum Beispiel benötigen Sie also nur dann eine Baugenehmigung, wenn Ihre geplante Terrassenüberdachung eine Fläche von 30 m², sowie eine Tiefe von 3m, überschreitet. Da es aber doch teils erhebliche Unterschiede geben kann und sich die Vorschriften vor allem auch gelegentlich ändern können, heißt es für Sie vor Baubeginn: nachfragen!

Worauf es hinsichtlich einer Baugenehmigungspflicht im Übrigen nicht ankommt, ist das Terrassenüberdachungs-Material, aus dem die Überdachung gefertigt ist. Ob Sie Ihr Dach aus Holz, Glas oder Aluminium bauen und ob es auf Holz- oder Metallpfeilern steht, ist für die Genehmigung nebensächlich.

Welche Richtlinien für die Baugenehmigung gibt es in meinem Bundesland?

Die Vorschriften für Bebauungen im heimischen Garten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Nachfolgend können Sie nachlesen, welchen räumlichen Freibetrag es in Ihrem Bundesland gibt und wissen somit, ob Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigen.

Falls Ihre geplante Terrassenüberdachung den räumlichen Freibetrag in Ihrem Bundesland überschreitet und Sie somit eine Baugenehmigung brauchen, benutzen Sie doch unseren Bauantragsservice. Unsere Experten stellen Ihnen alle nötigen Unterlagen zusammen.

In der nachstehenden Tabelle finden Sie die räumlichen Freibeträge aller Bundeslandesländer (Stand: Mai 2019). Der räumliche Freibetrag gibt an, bis zu welcher Größe Sie eine Terrassenüberdachung bauen dürfen, ohne dafür eine Baugenehmigung zu benötigen.

Bundesland

Räumlicher Freibetrag

Fläche

Tiefe

 

Volumen

Baden-Württemberg

30 m²

-

-

Bayern

30 m²

3 m

-

Berlin

30 m²

3 m

-

Brandenburg

20 m²

-

75 m³

Bremen

-

3 m

-

Hamburg

30 m²

3 m

-

Hessen

Alle Terrassenüberdachungen gelten als verfahrensfreie Baumaßnahmen.

Mecklenburg-Vorpommern

30 m²

3 m

-

Niedersachsen

30 m²

-

-

Nordrhein-Westfalen*

30 m²

3 m

-

Rheinland-Pfalz

-

-

50 m³

Saarland

36 m²

3 m

-

Sachsen

30 m²

3 m

-

Sachsen-Anhalt

30 m²

3 m

-

Schleswig-Holstein

30 m²

3 m

-

Thüringen

30 m²

4 m

-

*mindestens 3 m Grenzabstand  

Keine Genehmigungspflicht bedeutet Narrenfreiheit?

Angenommen, Sie möchten in München eine Terrassenüberdachung für eine Fläche von 25 m² und 2 m Tiefe errichten – bedeutet das, dass Sie nach Herzenslust schalten und walten können? Nein! Selbst wenn Sie Ihr Dach ohne Genehmigung bauen dürfen, sollten Sie sich unbedingt mit dem Bauamt in Verbindung setzen und Ihr Vorhaben vortragen.

Darüber hinaus gelten auch für genehmigungsfreie Bauten die öffentlich-rechtlichen Vorschriften der jeweiligen Gemeinde und der Bauordnung. Sie müssen also etwa auf Gestaltungssatzung, Bebauungsplan, Schneelastgrenzen, Brandschutz oder Denkmalrecht Rücksicht nehmen. Außerdem müssen Sie den für Gebäude geltenden Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhalten – meist sind das drei Meter – und auf ausreichende Belüftung und Belichtung der hinter der Überdachung liegenden Gebäuderäume achten.

Auch bei Genehmigungsfreiheit gibt es Vorgaben für Ihre Überdachung.

Und wie ist das mit den Nachbarn?

Vermutlich eine der häufigsten Fragen: Müssen Sie den mürrischen Rentner von nebenan beknien, damit er mit der Unterschrift herausrückt, oder können Sie seine Einwände einfach ignorieren? Die Antwort: Weder noch. Natürlich haben Sie als Bauherr im Idealfall mit Ihren Nachbarn ein friedvolles Einvernehmen über Ihren Anbau. Und gerade dann, wenn Sie die Grenzabstände nicht einhalten können, zum Beispiel bei einem Reihenhaus, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihrer Nachbarn. Können Sie auch dann bauen, wenn die Anwohner auf stur schalten? Die Nachbarn können dann theoretisch Widerspruch einlegen, der allerdings keine aufschiebende Wirkung besitzt und – wenn Sie die rechtlichen Vorgaben beachtet haben – wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Was brauche ich für die Antragsstellung?

Wenn Ihr Bauvorhaben nicht im Rahmen der Genehmigungsfreiheit liegt, müssen Sie einen Antrag für eine Baugenehmigung stellen. Hierzu benötigen Sie einen qualifizierten Entwurfsverfasser mit einer Bauvorlageberechtigung für Ihr Bundesland.

Unser Bauantragsservice

Sie möchten eine Terrassenüberdachung bauen oder brauchen eine Genehmigung? Doch Sie haben keine Zeit für Papierkrieg oder kennen sich schlichtweg nicht aus? Kein Problem! Unsere Experten stellen Ihnen alle nötigen Unterlagen zusammen. Sie müssen den fertigen Antrag dann nur noch bei der Behörde einreichen. Wenn Sie von einer stressfreien Abwicklung träumen, helfen wir Ihnen gerne weiter!

Nutzen Sie dafür ganz einfach unseren Bauantragsservice.

Machen Sie sich im Übrigen darauf gefasst, dass auch eine Baugenehmigung Geld kostet. Mit welchem Betrag Sie rechnen müssen, hängt vom Landesrecht und verschiedenen Faktoren ab. Meist bewegen sich die Gebühren im Bereich von 60 bis 120 Euro, sofern keine zusätzlichen Verwaltungsakte notwendig sind.

Bauen ohne Genehmigung: Was soll schon passieren?

Von dieser Devise ist ausdrücklich abzuraten. Denn ein Bau, der einer vorherigen Genehmigung durch die Behörde bedurft hätte, kann nicht nur mit einem saftigen Bußgeld belegt werden – wenn Sie Pech haben, droht sogar eine Auflage für den Rückbau, also die vollständige Entfernung der Terrassenüberdachung. Damit wären Zeit, Kosten und Mühe Ihres Anbaus völlig umsonst gewesen.

Gibt es eine nachträgliche Genehmigung?

Zu spät? Sie haben bereits gebaut und kommen erst jetzt auf den Gedanken, Sie könnten für Ihr Werk womöglich eine offizielle Genehmigung brauchen? Keine Panik, in der Regel können Sie auch nachträglich eine Genehmigung beantragen. Entscheidend für eine nachträgliche Bewilligung ist dann, ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist.

Terrassen-berdachung2Eine solch hübsche Überdachung kann auch nachträglich genehmigt werden.

In 5 Schritten zur Terrassenüberdachung

Sie wollen Ihre Terrasse überdachen und dabei gar nicht erst in Schwierigkeiten geraten? Dann empfehlen wir zum Schluss noch die beste Vorgehensweise für Ihr Bauprojekt:

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Wie Sie die Überdachung ums Eck bauen oder als Carport nutzen können, zeigen unsere Überdachungs-Beispiele für Sonderanfertigungen. Von der Terrassenüberdachung zum Gartenzimmer? Das geht ganz einfach mit Glasschiebewänden oder mit unserem Terrassenüberdachungs-Konfigurator. Doch bevor Sie sich in Ihrem neuen Gartenzimmer entspannen können, muss erst einmal die Terrassenüberdachung aufgebaut werden. Wir wünschen viel Erfolg!

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Titelbild: ©GartenHaus GmbH
Artikelbilder: Bild 2: ©iStock.com/froxx; Bild 3: ©iStock.com/filmfoto; Bild 4: ©GartenHaus GmH; Bild 5+6: ©GartenHaus GmbH

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