Was ist erlaubt? Baugenehmigung für Saunen in Deutschland

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Sie interessieren sich für eine eigene Sauna, wissen aber nicht, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen? Wir klären auf. 

Innensaunen

Wenn es sich bei dem Gebäude in dem Sie eine Innensauna installieren wollen, um Ihr eigenes handelt, steht Ihnen grundsätzlich nicht viel im Weg. Selbstverständlich sollte genügend Platz sein und der Raum entsprechende Möglichkeiten der Belüftung beinhalten. Wenn Sie einen Holzofen bevorzugen, muss dieser zusätzlich vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Hierfür muss die Installation den Anforderungen der Brandschutzverordnung entsprechen und der Ofen an einen Rauchabzug angeschlossen sein.

Sind Sie nicht Eigentümer des Gebäudes, müssen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen und seine Erlaubnis einholen. Am besten lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen, um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Gartensauna und Saunahäuser

Hier gilt allgemein, was für alle Gartenhäuser gilt: Ab einer bestimmten Größe, bei Gebäuden ohne Aufenthaltsräume oder Feuerstätten, braucht ein solches Gebäude eine Baugenehmigung. Eine Sauna beinhaltet jedoch definitionsgemäß einen Aufenthaltsraum und vielleicht sogar eine Feuerstätte und ist somit unabhängig von der Größe genehmigungspflichtig. Erkundigen Sie sich sicherheitshalber bei Ihrem zuständigen Bauamt, dann erleben Sie im Nachgang keine bösen Überraschungen. Auch die Abstände zum Nachbargrundstück (meist drei Meter) müssen eingehalten werden.

Im Sonderfall „Saunahaus“ stellt sich noch die Frage nach der Beheizung: Wollen Sie einen klassischen Holz-beheizten Sauna-Ofen aufstellen, gilt dieser als „Sonderfeuerstätte“ und ist genehmigungspflichtig. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kann genauere Auskunft geben, doch ist bei dieser Heizungsart der Brandschutz auf jeden Fall besonders zu beachten. Die heißen Abgase müssen sicher durch Wand und Dach geleitet werden, wofür ein industriell gefertigter Schornstein unverzichtbar ist. Wer aus guten Gründen den Umgang mit Feuer im hölzernen Saunahaus ablehnt, setzt besser auf die häufig verwendete elektrische Alternative.

Baugenehmigung – ja oder nein?

Ob Sie für Ihre Sauna eine Baugenehmigung brauchen, hängt zunächst vom Bundesland ab in dem es errichtet werden soll. In Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist die Genehmigungspflicht von der Grundfläche oder vom umbauten Raum abhängig, in den anderen Bundesländern benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung.

Wichtig: Je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben, gibt es bei den oben genannten Punkten Einschränkungen.

Bundeslandspezifische Genehmigungsvorschriften

Ob Sie für den Bau Ihres Saunahauses eine Genehmigung benötigen, ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgehalten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich bei Ihrem Bauvorhaben um ein sogenanntes „verfahrensfreies Vorhaben“ handelt oder nicht, sollten Sie auch in diesem Fall zu Ihrer Baubehörde gehen und sich informieren. Lassen Sie sich die Aussage der Beamten am besten schriftlich bestätigen, um sich später darauf berufen zu können.

Wenn alle Fragen der Genehmigung geklärt sind, sollten Sie einen qualifizierten Entwurfsverfasser (Architekt/Bauingenieur) damit beauftragen einen Bauantrag zu erarbeiten. In vielen Bundesländern ist es nur qualifizierten (=bauvorlageberechtigte) Personen erlaubt Bauanträge zu unterschreiben.

Unser Bauantragsservice

Sie möchten eine Sauna bauen und brauchen eine Genehmigung? Doch Sie haben keine Zeit für Papierkrieg oder kennen sich schlichtweg nicht aus? Kein Problem! Unsere Experten stellen Ihnen alle nötigen Unterlagen zusammen. Sie müssen den fertigen Antrag dann nur noch bei der Behörde einreichen. Wenn Sie von einer stressfreien Abwicklung träumen, helfen wir Ihnen gerne weiter!

Nutzen Sie dafür ganz einfach unseren Bauantragsservice.

Die folgenden Vorschriften gelten für die einzelnen Bundesländer (Stand: März 2019):

Bundesland Bebauter Ortsteil Außenbereich
Baden-Württemberg* > 40m³ Brutto-Rauminhalt > 20m³ Brutto-Rauminhalt
Bayern* > 75m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Berlin > 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Brandenburg* > 75m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Bremen > 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Hamburg > 30m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Hessen* > 30m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung

Mecklenburg-
Vorpommern

> 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Niedersachsen* > 40m³ Brutto-Rauminhalt > 20m³ Brutto-Rauminhalt
Nordrhein-Westfalen* > 75m³ Brutto-Rauminhalt nur für Land- & Forstwirtschaft
Rheinland-Pfalz* > 50m³ Brutto-Rauminhalt > 10m³ Brutto-Rauminhalt
Saarland > 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Sachsen > 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Sachsen-Anhalt > 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung
Schleswig-Holstein* > 30m³ Brutto-Rauminhalt > 10m³ Brutto-Rauminhalt
Thüringen > 10m³ Brutto-Rauminhalt nur mit Baugenehmigung

* Die Info gilt ausschließlich für Gebäude ohne Feuerstätte.
(Angaben ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an die zuständige Behörde.

Bauantragsservice...
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Grenzbebauung

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Auch der Standort Ihres Saunahauses sollte wohl gewählt sein, denn besonders für Bauten in der Nähe oder auf Ihrer Grundstücksgrenze gelten gesonderte Regelungen. Die Bauverordnung der meisten Bundesländer gibt vor, dass Grenzbebauung nur mit Bauten von maximal 3 Metern Höhe möglich ist. Außerdem darf die Gesamtlänge der Bebauung häufig an der Nachbargrenze 9 Meter nicht überschreiten und keine Aufenthaltsräume sowie Feuerstätten enthalten.

Ausführliche Informationen zum Thema Grenzbebauung finden Sie in unserem Magazinartikel Gartenhaus Abstand zum Nachbarn. Diese Regelungen gelten allerdings nicht zwangsläufig auch für Saunahäuser, da meist auch zwischen Aufenthaltsraum und Abstellraum zu unterscheiden ist.

Der Bebauungsplan

Für die meisten Wohngebiete liegen in den Kommunen Bebauungspläne vor, welche u.a. den Umgang mit sogenannten „Nebenanlagen“ regeln. Gelegentlich ist dort festgehalten, dass außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (erkennbar an der Baugrenze) keine zusätzlichen Nebenanlage erlaubt ist.

Mit solchen Regelungen möchten Städteplaner verhindern, dass die Grundstücke mit zu vielen Schuppen, Lauben usw. bebaut werden. Fragen Sie aus diesem Grund bei Ihrer Gemeinde nach und bitten Sie um Einsicht in den Bebauungsplan.

Nachbarn fragen

Auch wenn alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden, sollten Sie mit Ihren direkten Nachbarn sprechen und Ihr Bauvorhaben mit ihnen abklären. Zwar sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, allerdings vermeiden Sie durch eine Absprache, dass es später zu Unstimmigkeiten kommt.

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Titelbild:©iStock/Epitavi;
Beitragsbilder: Bild2: ©iStock.com/Dejan_Dundjerski

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