Terrassenüberdachung Versicherung: So geht's richtig

Wie lässt sich eine Überdachung versichern? Ist sie Gegenstand einer der üblichen Hausversicherungen? Welche Versicherung(en) gibt es für Terrassenüberdachungen und lohnt es sich überhaupt, eine Terrassenüberdachung zu versichern? Diese und andere Fragen beantworten wir zur Terrassenüberdachung Versicherung.

Der Wind frischt auf. Eben saßen Sie noch auf der Terrasse und genossen die warmen Sonnenstrahlen auf Ihrer Haut. Plötzlich wird es stockdunkel. Und kalt. Graue Wolken jagen über den Himmel. Ein Sturm zieht auf. Er bringt heftigen Regen und einen Hagelschauer mit sich. Sie fliehen gerade noch rechtzeitig ins Haus.

Kaum ist das Unwetter vorüber, begutachten Sie den Schaden, den es angerichtet hat: Walnussgroße Hagelkörner haben sich wie ein Eiskugelteppich über das Grundstück gelegt. Haus und Dach sind in Ordnung. Sie atmen auf. Auch das Gartenhaus und das Saunafass auf der Wiese davor scheinen unbeschadet. Puh, noch mal Glück gehabt!

Dann fällt Ihr Blick auf die Terrassenüberdachung. Zunächst scheint auch diese unbeschadet zu sein. Doch, halt: Was ist das? Bei näherer Betrachtung entdecken Sie zahlreiche Einschlaglöcher und von diesen sich ringsum ausbreitende Risse. Sie überziehen das komplette Terrassendach: Ihre Terrassenüberdachung hat einen Hagelschaden.

Eine Frage drängt sich auf und treibt Schweißperlen auf Ihre Stirn: Ist die Terrassenüberdachung versichert? Gefolgt von der Frage: Wer kommt für den Schaden auf?

Unser Ratgeber erklärt nachfolgend alles Wichtige zur Versicherung der Terrassenüberdachung – damit Sie wissen, wie Sie Ihre Terrassenüberdachung versichern können und was im Schadensfall zu tun ist.

Unser Tipp: Falls Sie noch ganz am Anfang einer möglichen Terrassenüberdachung stehen, empfehlen wir vorab unsere Ratgeberartikel zu

Für Hausbesitzer: Ist eine Terrassenüberdachungs-Versicherung Pflicht?

Als Hausbesitzer tun Sie gut daran, Ihren Besitz gegen Schäden zu versichern. Denn ein schwerer Sturm wie der eingangs beschriebene verursacht Schäden an Ihrem Hab und Gut, die schnell ins Geld gehen. Verbraucherschützer raten deshalb dazu, die eigene Immobilie richtig zu versichern.

Doch welche Versicherungen brauchen Sie als Hausbesitzer? Und welche Versicherung greift im Falle eines beschädigten Terrassendachs?

Als Faustregel können Sie sich merken: Als Hausbesitzer sind Sie verantwortlich – eine Versicherung gegen Schäden liegt also in Ihrem Ermessen. Es gilt: Sie sollten nur Schäden versichern, die Sie im Schadensfall nicht aus eigener Tasche zahlen können. Schäden also, deren Beseitigung Ihre finanzielle Existenz bedrohen beziehungsweise Schäden, die Sie finanziell in den Ruin treiben würden.

Zu den Versicherungen, die ein Hausbesitzer abschließen sollte, gehören daher Gebäudeversicherungen wie

  • die Wohngebäudeversicherung: schützt vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag und Sturm (in der Regel muss der Sturm Windstärke 8 und mehr erreicht haben)
  • die Elementarschaden-Versicherung: schützt vor Schäden durch Naturgewalten (Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, große Schneelast, Lawinen, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Vulkanausbruch)

Unser Tipp: Im Schadensfall übernimmt ein Versicherer den kompletten Wiederaufbau nur dann, wenn eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung auch die Kostensteigerung seit Errichtung des Hauses berücksichtigt. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass in der Wohngebäudeversicherung sämtliche Gebäudeteile und Nebengebäude wie eine Garage, ein Carport und eine Terrassenüberdachung versichert sind. Das muss im Versicherungsvertrag ausdrücklich erwähnt sein! Außerdem sollten Sie folgenden Versicherungsschutz haben:

  • Hausratversicherung: schützt Hausrat (Inventar)
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: schützt Besitzer vor Leistungen wie Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und schlimmstenfalls eine lebenslange Rente, falls jemand auf dem Grundstück zu Schaden kommt

Unser Tipp: Eigenheimbesitzer sind mit Ihrer privaten Haftpflicht bereits ausreichend versichert. Anders Vermieter: Sie benötigen speziellen Haftpflichtschutz. Auch wer größere Bauarbeiten durchführt, braucht extra Schutz in Form einer sogenannten Bauherrenhaftpflicht-Versicherung. Und wer einen Tank für sein Heizöl aufstellt, der sollte sich unbedingt mit einer Gewässerschadenshaftpflicht (sogenannte Öltankversicherung beziehungsweise Heizöltankhaftpflicht) auseinandersetzen.

Eine Versicherung für Ihre Terrassenüberdachung ist demnach keine Pflicht. Allerdings sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass infolge des Klimawandels auch in unseren Breitengraden Unwetter mit zerstörerischen Hagelschauern und Windstärken an der Tagesordnung sind, die schwere Gegenstände durch die Luft fliegen und schlimmstenfalls auf Ihrem Terrassendach landen lassen. Und nicht zu vergessen: Auch blindwütige Zeitgenossen können sich an Ihrer Terrassenüberdachung zu schaffen machen (Stichwort: Vandalismus). Wollen Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten zur Reparatur oder Wiederherstellung Ihres Terrassendachs sitzen bleiben, ist es ratsam, dass Sie die Terrassenüberdachung versichern.

Wie lässt sich die Terrassenüberdachung versichern?

Wer ein Haus kauft oder übernimmt, sollte im Rahmen der Vertragsprüfung auch checken, ob eine gegebenenfalls bestehende Terrassenüberdachung optimal versichert ist. Soll eine Terrasse ein neues Dach bekommen, raten wir Ihnen, dass Sie sich mit der Versicherung für die Terrassenüberdachung schon beschäftigen, während Sie diese planen. Spätestens aber dann, wenn das neue Terrassendach steht, ist es Zeit, die Versicherung desselben zu veranlassen.

Kontaktieren Sie dazu den Versicherer, mit dem Sie eine Hausversicherung (Wohngebäudeversicherung) abgeschlossen haben. Erkundigen Sie sich bei der Versicherung, ob Ihr Terrassendach, das als konstruktive Erweiterung des Gebäudes zählt, bereits in der Wohngebäudeversicherung inbegriffen ist. Damit informieren Sie die Versicherung gegebenenfalls zugleich über das neue Bauteil.

Ist die Terrassenüberdachung nicht versichert, lassen Sie sich beraten, wie Sie am besten vorgehen, um sie zu versichern. Es kann durchaus vorkommen, dass Sie eine Zusatzversicherung abschließen müssen.

Gibt es eine Elementar-Schadenversicherung für Ihr Haus? Dann lässt sich die Terrassenüberdachung damit gegen Schäden durch Feuer und Sturm versichern. Die Elementar-Schadenversicherung wird häufig als Baustein einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten.

Gibt es eine Glasversicherung? Sie ist oft optionaler Teil der Hausratversicherung und ersetzt im Schadensfall üblicherweise den Neuwert des Glasobjekts. Im Rahmen einer Glasversicherung sind Terrassenüberdachungen in der Regel ohne besondere Vereinbarung und ohne Mehrbeitrag versichert. Sie müssen wissen, dass eine Glasversicherung eine sogenannte Allgefahrendeckung ist. Anders als die Wohngebäudeversicherung, die nur greift, wenn bestimmte, ausdrücklich beschriebene Ereignisse eintreten, ist die Glasversicherung praktisch eine Allgefahrenversicherung, die nur wenige Schadensursachen ausschließt – zumeist in Abgrenzung zu anderen Versicherungen.

Unser Tipp: Damit die Glasversicherung auch beim Terrassendach greift, muss dieses einen sogenannten Bruchschaden erlitten haben. Der wird im Allgemeinen wie folgt charakterisiert: Der Glasbruch muss sich über die gesamte Dicke der Scheibe erstrecken, braucht aber nicht über die gesamte Breite oder Höhe derselben zu gehen. Schönheitsschäden wie Kratzer oder matte Stellen gelten demnach nicht als Glasbruch, auch nicht sogenannte Muschelausbrüche an der Oberfläche der Terrassenüberdachung.

Fragen Sie beim Anbieter der Glasbruchversicherung auch danach, ob extra Leistungen wie Abbruch- und Aufräumkosten, der Einsatz von Hebebühnen & Co., provisorische Reparaturen, die Wiederherstellung von Anbauten (sofern diese das Einsetzen von Glas verhindern), der Austausch von Mauerwerk und ähnliches inbegriffen sind!

Macht es bei der Versicherung einen Unterschied, ob ein Terrassendach aus Glas, Acryl oder Kunststoff ist?

Im Rahmen der Hausratversicherung zum Beispiel oder der damit kombinierbaren Glasbruchversicherung, die gegen Schadensverursacher wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert, sind Terrassenüberdachungen aus Glas ebenso wie aus Acrylglas oder Kunststoff versichert. Ein aktuelles Urteil erklärt beispielsweise, dass auch gewellte Plexiglas-Platten als Terrassendach zu ersetzen sind.

Sie sind sich noch unsicher, aus welchem Material Ihre Terrassenüberdachung sein soll? Lesen Sie gerne unsere Artikel

Hagelschaden am Terrassendach – was ist versicherungstechnisch zu tun?

Angenommen, das eingangs geschilderte Schicksal hat Sie und Ihre Terrassenüberdachung tatsächlich ereilt. Dann sollten Sie sofort handeln:

  • Fotografieren Sie den Schaden im Ganzen sowie möglichst detailliert – ohne sich dabei in Gefahr zu bringen!
  • Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung (wenn möglich Fotos mitschicken) und holen Sie sich eine Schadensnummer.
  • Suchen Sie Belege für die Anschaffungs- und Montagekosten des Terrassendachs heraus und legen Sie auch diese der Versicherung vor.
  • Bitten Sie um einen Termin mit einem Gutachter, der den Schaden vor Ort beurteilt (sogenannter Schadensregulierer, der bei der Versicherung angestellt ist, oder unabhängiger Sachverständiger)! Der Gutachter/Sachverständige stellt häufig einen Kostenvoranschlag auf, den er oder Sie bei der Versicherung einreichen können.

Unser Tipp: Alternativ können Sie bei manchen Versicherungen mitunter auch einen Kostenvoranschlag eines Ihrerseits hinzugezogenen Fachmanns (Handwerker) einreichen beziehungsweise sich die Kosten fiktiv erstatten lassen, wenn Sie selbst den Schaden reparieren.

  • Warten Sie den Vor-Ort-Termin ab und lassen Sie den Schaden bis dahin am besten wie vorgefunden. Nur wenn Leib und Leben in Gefahr sind (zum Beispiel wegen herabfallender Terrassendachteile) sollten Sie sich und Ihre Mitbewohner gegen die drohende Gefahr absichern. Bewahren Sie beseitigte Bruchteile des Terrassendachs in diesem Fall aber unbedingt auf!

Hagelschaden am Terrassendach: Was zahlt die Versicherung?

Im Fall eines Hagelschadens gilt: Umfasst die abgeschlossene Versicherung die Terrassenüberdachung, übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Terrassendachs.

Das Versicherungsrecht definiert Hagel als einen festen Witterungsniederschlag in Form von Eisklumpen oder Eisklümpchen, der während eines Schauers unabhängig von der Windstärke als Gefahr angesehen und somit versichert wird.

Womit können Sie im Fall eines Hagelschadens am Terrassendach rechnen?

Die Versicherung erstattet Ihnen für gewöhnlich die Reparaturkosten fürs Instandsetzen der beschädigten Gebäudestruktur.

Wichtig: Mitunter nimmt die Versicherung einen sogenannten Vorteilsausgleich (Abzug Neu für Alt) vor. Das heißt, dass der Wert der alten, abgenutzten Terrassenüberdachung vor dem Hagelschaden dem Wert einer neu erstellten und hochwertigeren Errichtung nach dem Sturm gegenübergestellt wird. Die Differenz stellt einen sogenannten Vermögensvorteil dar, den die Versicherung beim Erstatten der Kosten möglicherweise abzieht.

Wollen Sie eine Terrassenüberdachung selber bauen? Dann ist es wichtig, falls Sie keine vorgefertigte Überdachung kaufen, dass Sie die Terrassenüberdachung Balkenstärke berechnen.

Mehr zum Thema:

Sie suchen zusätzliche Inspiration zum Thema Terrassen? Dann schauen Sie doch einmal in unseren Onlineshop: Unser Angebot an Terrassenüberdachungen aus Holz und Terrassenüberdachungen aus Aluminium ist vielzählig und vielfältig!

Auch ein Blick auf unseren Pinterest-Kanal lohnt sich. Dort haben wir viele schöne Boards zum Thema für Sie zusammengestellt, zum Beispiel Terrassenüberdachungen.

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Titelbild: ©iStock/Kenny10
Artikelbilder: Bild 1: ©iStock/marekuliasz; Bild 2: ©iStock/Lumase; Bild 3: ©GartenHaus GmbH; Bild 4: ©GartenHaus GmbH

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