Ein Wintergarten bietet zusätzliche Wohnfläche und kann als Rückzugsort im Garten dienen - mit Blick ins Grüne. Dank eines Wintergartens haben Sie die Möglichkeit die Schönheit Ihres Gartens auch an kalten oder verregneten Tagen zu genießen. Vor dem Bau eines Wintergartens sollten Sie sich jedoch darüber erkundigen, ob Sie für ihr geplantes Bauvorhaben eine Baugenehmigung benötigen. Wir geben wichtige Informationen rund um das Thema Wintergarten Baugenehmigung.
Gesetzliche Richtlinien: Das Baurecht
Nicht nur für den Bau eines Wohnhauses gelten in Deutschland eine ganze Reihe von Rechtsnormen, sondern, auch wenn es um die Bebauung des eigenen Gartens geht. Wer Bauten in seinem Garten vornehmen möchte, muss das geltende Baurecht beachten.
Es gibt das private und das öffentliche Baurecht. Das private Baurecht regelt rechtliche Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten und dazu gehört unter anderem das private Nachbarrecht.
Das öffentliche Baurecht umfasst das Bauplanungsrecht und das länderspezifische Bauordnungsrecht. Für den Bau Ihres Wintergartens sind beide Bereiche des Baurechts relevant. Darüber hinaus gibt es noch öffentlich-rechtliche Vorschriften des Baunebenrechts, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.
Das klingt erstmal nach jeder Menge Juristerei, aber keine Sorge, für den Bau eines Wintergartens benötigen Sie keinen Abschluss in Jura. Wichtig ist, dass Ihr geplanter Wintergarten gegen keine der rechtlichen Vorschriften verstößt und das wird vom zuständigen Bauamt überprüft. Es prüft die Rechtmäßigkeit Ihres individuellen Bauvorhabens und stellt Ihnen (wenn benötigt) eine Baugenehmigung aus.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung?
Ob Sie für den geplanten Bau eines Wintergartens eine Baugenehmigung benötigen, lässt sich nicht verallgemeinert festlegen und hängt hauptsächlich von zwei Faktoren ab. Zum einen von der Größe Ihres Bauvorhabens und in welchem deutschen Bundesland Sie wohnen und somit auch Ihren neuen Wintergarten bauen wollen.
Welche Richtlinien gibt es in meinem Bundesland?
In den meisten Bundesländern benötigen Sie für den Bau eines Wintergartens eine Baugenehmigung. Sie müssen vor Baubeginn also einen Bauantrag stellen, wobei es in diesen Fällen nicht wichtig ist, wie groß Ihr geplanter Wintergarten werden soll.
Sollten Sie eine Baugenehmigung für den Bau Ihres neuen Wintergartens benötigen, nutzen Sie doch unser Kontaktformular Bauantragsservice und unsere Experten stellen Ihnen alle wichtigen Unterlagen für eine Baugenehmigung zusammen.
Für Brandenburg, Bremen, Hessen und NRW gibt es einen räumlichen Freibetrag. Somit dürfen Sie dort einen Wintergarten ohne Baugenehmigung bauen, wenn dieser nicht größer ist als es der räumliche Freibetrag vorgibt. In Nordrhein-Westfalen dürfen Sie zum Beispiel einen Wintergarten mit einer Fläche bis zu 30 m² bauen, ohne dafür eine Baugenehmigung zu benötigen.
In der folgenden Tabelle ist angegeben, ob Sie für Ihr geplantes Bauvorhaben in dem jeweiligen Bundesland eine Baugenehmigung benötigen. Wie im Textverlauf bereits genannt benötigen Sie in den meisten Bundesländern immer eine Baugenehmigung, wenn Sie einen Wintergarten bauen wollen.
Ab welcher Größe des Wintergartens brauche ich eine Baugenehmigung?
Bundesland |
Baugenehmigung |
Baden-Württemberg |
Immer |
Bayern |
Immer |
Berlin |
Immer |
Brandenburg |
Größer als: 20m² Fläche und 75m³ Volumen |
Bremen |
Größer als: 3,50m Tiefe und 30m² Fläche |
Hamburg |
Immer |
Hessen |
Größer als: 30m² Fläche |
Mecklenburg-Vorpommern |
Immer |
Niedersachsen |
Immer |
Nordrhein-Westfalen |
Größer als: 30m² Fläche |
Rheinland-Pfalz |
- |
Saarland |
Immer |
Sachsen |
- |
Sachsen-Anhalt |
Immer |
Schleswig-Holstein |
Immer |
Thüringen |
Immer |
Für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Sachsen liegen uns leider keine zuverlässigen Informationen vor.
Da sich die Richtlinien stetig ändern können, empfehlen wir Ihnen sich in jedem Falle vor Baubeginn beim zuständigen Bauamt zu erkundigen, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Was kostet eine Baugenehmigung für einen Wintergarten?
Wie der gesamte Bau eines Wintergartens ist auch die Baugenehmigung selbstverständlich mit Kosten verbunden. Da diese von mehreren Aspekten abhängen, kann keine allgemeine Antwort auf die Frage gefunden werden, wie viel eine Baugenehmigung für den Wintergarten kostet.
Die Kosten für eine Baugenehmigung hängen unter anderem vom Standort des geplanten Bauvorhabens ab. In jedem Bundesland Deutschlands gibt es abweichende Kostensätze. Zudem hängen die Kosten davon ab, wie viele Dokumente bearbeitet werden müssen und ob dafür die Arbeitskraft mehrerer Fachkräfte benötigt wird.
Da wir die genauen Kosten für Ihre individuelle Baugenehmigung leider nicht vorhersagen können, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Bauamt. Dort wird Ihnen eine genaue und Ihrem Bauvorhaben entsprechende Aussage bezüglich der Kosten gemacht.
Benötige ich die Zustimmung meiner Nachbarn?
Eine Frage, die bei Bauvorhaben im eigenen Garten oft gestellt wird. Viele zukünftigen Bauherren und Bauherrinnen sorgen sich darüber, ob Sie für den geplanten Bau eines Wintergartens die Zustimmung ihres Nachbarn benötigen.
In jedem Fall ist es von Vorteil, wenn Sie ein friedliches Verhältnis zu Ihren Nachbarn pflegen. Wenn Sie zum Beispiel in einem Reihenhaus wohnen und die vorgeschriebenen Grenzabstände nicht einhalten können, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn, dass er trotzdem mit Ihrem Bauvorhaben einverstanden ist.
Sollte es bei Ihnen nun so sein, dass Ihr Nachbar Ihnen die Zustimmung zu Ihrem geplanten Bauvorhaben nicht gewährt, ist der Bau noch lange nicht auf Eis gelegt. Zwar kann Ihr Nachbar theoretisch gesehen Widerspruch gegen den Bau einlegen, jedoch hat dieser mit Betracht der rechtlichen Vorgaben wenig Aussicht auf Erfolg.
Keine Baugenehmigung bedeutet uneingeschränkter Bau?
Ihr Bauvorhaben entspricht den Richtlinien des räumlichen Freibetrags und Sie benötigen somit keine Baugenehmigung? Super! Aber bedeutet das gleichzeitig, dass Sie nun bezüglich des Baus Ihres Wintergartens tun und lassen können was Sie möchten? Nein! Auch wenn Sie keine Baugenehmigung benötigen, sollten Sie sich trotzdem mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung setzen und Ihr Vorhaben dort vortragen.
Denn für Ihren Bau gelten öffentlich-rechtliche Vorschriften Ihrer Gemeinde und bezüglich der Bauordnung. Sie müssen zum Beispiel auf den geltenden Mindestabstand zum Nachbargrundstück Rücksicht nehmen. Zudem müssen Sie sich hinsichtlich des Bebauungsplans, Brandschutz, Schneelastzonen, Gestaltungssatzung und des Denkmalrechts informieren, damit Sie nicht gegen diese Richtlinien verstoßen.
Kann ich auch nachträglich eine Baugenehmigung anfordern?
Sie haben bereits einen Wintergarten gebaut, ohne sich über Regelungen zur Baugenehmigung zu informieren und haben nun einen Wintergarten, für den Sie eventuell eine Baugenehmigung benötigt hätten? Dann werden Sie sich nun vermutlich fragen, ob Sie auch nachträglich eine Baugenehmigung anfordern können. Diesbezüglich haben wir gute Nachrichten für Sie, denn in der Regel können Sie auch nachträglich eine Baugenehmigung beantragen. Entscheidend für die nachträgliche Genehmigung Ihres Wintergarten Baus ist dann, ob Ihr Bau genehmigungsfähig ist oder nicht. Informieren Sie sich hierfür am besten bei der zuständigen Behörde.
Nun wünschen wir Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens. Sie sind noch auf der Suche nach dem richtigen Wintergarten oder einer Terrassenüberdachung? Stöbern Sie einfach in unserem Shop und finden Sie in unserem Sortiment Ihren neuen Wintergarten.
Ihr Wintergarten steht schon, aber Ihnen fehlen noch die richtigen Ideen um den Wintergarten einzurichten? Kein Problem, in unserem Artikel Außergewöhnlicher Wintergarten: Bilder, Ideen & Beispiele für Ihr Zuhause finden Sie Inspirationen für die Gestaltung Ihres Wintergartens.
Sie suchen zusätzliche Ideen zum Thema Wintergarten? Schauen Sie doch auf unserem Pinterest-Kanal vorbei. Dort haben wir eine Vielzahl an schönen Boards zu diesem und anderen Themen für Sie zusammengestellt.
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Titelbild: ©GartenHaus GmbH
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